Wien
Mietpreisdeckel gilt auch in Wiener Gemeindebauten
Auch in den Wohnungen der Stadt Wien gilt die Mietpreisbremse. Diese könne aber nur ein erster Schritt sein, heißt es aus dem Rathaus.
Die Bundesregierung kündigte Mittwoch (30.8.) in Wien an, die lange geforderte Mietpreisbremse jetzt doch umzusetzen. Mieten dürfen drei Jahre lang höchstens um 5 Prozent erhöht werden, das wurde gestern beschlossen. Die Maßnahme hat auch Auswirkungen auf die rund 100.000 Gemeindewohnungen der Stadt Wien. "Sobald er eingeführt wird, gilt er auch in Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen", heißt es aus dem Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SP). "Die Mietpreisbremse gilt für alle Wohnungen der Stadt Wien."
Richtwert wurde angepasst
Die Stadt erhöhe übrigens "von sich aus" keine Mieten. Diese werden aber an den Richtwert angepasst. Das ist im Frühjahr schon passiert – die Gemeindebau-Mieter müssen seit April 8,6 Prozent mehr für ihre Wohnungen bezahlen. Die Stadt wollte im Frühjahr keine Mietpreisbremse "auf eigene Faust" einführen, man wartete auf eine Maßnahme des Bundes – die jetzt beschlossen wurde.
"Ein erster Schritt"
"Die Ankündigung der Bundesregierung, nun endlich einen temporären Mietpreisdeckel einziehen zu wollen, wird von der Stadt Wien als ersten wichtigen Schritt gegen die fortlaufende Teuerung angesehen", erklärt Vizebürgermeisterin Gaál. Sie betont aber: "Es bleibt zu hoffen, dass es bei keiner reinen Ankündigung bleibt, wie es beim dringend notwendigen Erneuerbare-Wärme-Gesetz der Fall ist."
Neues Mietrecht "überfällig"
Der laut Gaál viel zu späte Zeitpunkt, der eingeschränkte Geltungsbereich und die temporäre Umsetzung mit einer "weiterhin hohen Obergrenze" zeige, dass dieser Minimalkompromiss sicher nicht die langfristige Lösung sein könne, so Gaál. Ein neues universelles Mietrecht sei überfällig. "Wichtig ist, dass in diesem sowohl die Mietanpassung, als auch das Problem der Befristungen, die Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Mietverhältnisse unabhängig des Jahres der Errichtung und der überbordenden Lagezuschläge geregelt ist."