Wien
MFG-Verfassungsbeschwerde gegen Wiens Maskenpflicht
Nach seinem Antritt bei der Bundespräsidentenwahl hat MFG-Chef Michael Brunner nun neue Pläne: Eine Verfassungsbeschwerde wegen der Maskenpflicht.
Die Partei MFG, bekannt für ihre Haltung gegen Corona-Maßnahmen, will nun eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Grund sei die Maskenpflicht in Wien, die Obmann Michael Brunner für nicht verhältnismäßig erklärt.
"Nicht evidenzbasiert und keineswegs verhaltensmäßig"
Der Angestellte Sebastian F. sei empört und reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Wiener Maskenpflicht ein. Er sei wegen einer fehlenden Maske seiner Stammapotheke verwiesen worden. F. fühlt sich diskriminiert. Noch mehr regt ihn die Maskenpflicht in den Öffis auf. Insbesondere die Tatsache, dass die Covid-Gefahr mit verlassen der Stadtgrenze gebannt sei, so F. Vertreten wird er von MFG-Obmann und Rechtsanwalt Michael Brunner.
Brunner bezeichnet die verordnete Maskenpflicht in Wien als “nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig”.
MFG sieht Maske als Gefährdung
Die MFG sehen die Masken als Viren-Schleuder. Sie werden laut der Partei unproffessionell getragen, was sie so zu einer Infektionsquelle macht. Außerdem seien die Masken auch gefährlich, weil man sich Mikrofaserpartikel von ihr lösen können und die wiederum eingeatmet werden, so die Corona-kritische Partei.
Brunner sieht außerdem in der Maskenpflicht eine besondere Gefährdung von Kindern. Die Masken führen seiner Meinung nach zu einer Störung der verbalen und nonverbalen Kommunikation und zu eingeschränkten Lernfähigkeiten bei Kindern.