Kevin D. jetzt vor Gericht

Messermann verletzt 14-jähriges Mädchen in Wald schwer

Wegen eines Messerangriffs auf eine Jugendliche und möglichen Sexualdelikten muss sich ein 40-Jähriger ab Montag vor Gericht verantworten.

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Messermann verletzt 14-jähriges Mädchen in Wald schwer
Im Oltner Bannwald (Schweiz) kam es am 29. November 2020 zu einem Gewaltdelikt. Jetzt wird dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht.
20M/Leserreporter

Vor fast vier Jahren ist eine damals 14-Jährige bei einem sexuellen Übergriff schwer verletzt worden. Das Mädchen, das zuvor mit einem Messer verletzt worden war, wurde damals von einem Passanten im Bannwald bei OIten im Schweizer Kanton Solothurn entdeckt. Jetzt hat der Prozess gegen den 40-jährigen Schweizer begonnen, der nebst der Attacke auf das Mädchen auch für diverse andere Straftaten verantwortlich sein soll.

So soll der Angeklagte in der Region Olten insgesamt fünf Personen sexuell angegriffen haben, einige der Fälle galten lange Zeit als ungeklärt. Ihm werden unter anderem versuchter Mord und Vergewaltigung vorgeworfen. Das erste Delikt ereignete sich demnach im August 2019, als der Angeklagte mit einem Taschenmesser einen Mann an einer Bushaltestelle in Trimbach verletzt haben soll.

Angeklagter ging immer ähnlich vor

Etwa ein halbes Jahr später, im Februar 2020, soll Kevin D., wie "Blick" den Beschuldigten nennt, im gleichen Ort eine Frau angegangen haben, die glücklicherweise flüchten konnte. Nur einen Monat später soll er im Ort eine weitere Frau attackiert und zum Sex aufgefordert haben. Ihre Gegenwehr soll den Angeklagten aber in die Flucht geschlagen haben.

Im August 2020 soll der 40-Jährige eine Frau an der Aare attackiert haben, die den Angreifer mit einem Tritt in die Beine zur Flucht zwang. Im September desselben Jahres soll er eine weitere Frau in einem Waldstück bei der Kantonsschule Olten angegriffen und sich auf sie gelegt haben. Nach Gegenwehr soll er ebenfalls die Flucht ergriffen haben.

Zwei Angriffe am selben Tag

Gut zwei Monate später soll er erneut eine Frau angegriffen haben, die durch ihre Nachbarn gerettet werden konnten. Dabei soll er sich auch den Vorwurf des versuchten Mordes eingehandelt haben. Noch am selben Tag griff er dann das Mädchen an und verletzte es dabei schwer.

Wie die Zeitung berichtet, wohnte der mutmaßliche Täter in einer Gemeinde unweit der Tatorte im Bannwald. Er war laut Berichten von Nachbarn arbeitslos, ein Einzelgänger und soll häufig Drogen konsumiert haben. Bei seinem Erscheinen vor Gericht machte der Mann klar, dass er sich nicht zu den Vorwürfen äußern werde.

Die Staatsanwaltschaft wird auf Schuldunfähigkeit plädieren und eine stationäre therapeutische Maßnahme für den mutmaßlichen Täter fordern, berichtet die Zeitung mit Verweis auf die Anklageschrift. Dieser sagt, dass er wegen seines Drogenkonsums oft keine Kontrolle über seinen Körper gehabt habe. "Es geht mir jetzt ohne Betäubungsmittel besser", so der 40-Jährige.

Gutachterin sieht hohe Rückfallgefahr

Der Richter nahm im Laufe des Prozesses Bezug auf ein Gutachten, das dem Angeklagten eine hohe Rückfallgefahr attestiert. Diese wird unter anderem durch seine Drogenprobleme und einer paranoiden Schizophrenie begründet. Der Angeklagte weist das zurück: "Wenn ich noch Drogen nehmen würde, würde ich es noch verstehen", so der mutmaßliche Serientäter. Mit einer Therapie in der geschlossenen Klinik, in der er untergebracht ist, sei er jetzt aber "abstinent" und "auf gutem Weg".

Die Gutachterin teilt aber die Ansicht, dass der Beschuldigte nach wie vor schuldunfähig ist. Sie vermutet eine Art Psychose – unter anderem, weil sich der Mann nicht an die Taten erinnern könne. Während der Beschuldigte wegen der Psychose auch eine Art "Handlungsdruck" verspürt haben könnte, sei das Hauptproblem die direkte Schizophrenie.

Anwalt von Opfer (14) fordert zweites Gutachten

Der Anwalt des Opfers hat im Zuge des Prozesses nun ein zweites Gutachten verlangt. Dieses soll belegen, dass der Angeklagte tatsächlich zu 100 Prozent schuldunfähig ist. "Sind Sie sich wirklich sicher, dass der Beschuldigte voll schuldunfähig ist?", fragt er das Gericht. Denn gerade für seine Mandantin, das damals 14-jährige Opfer des Angeklagten, mache es sehr wohl einen Unterschied, ob der Beschuldigte ohne jede Schuld aus dem Gerichtssaal laufe oder nicht.

Auf den Punkt gebracht

  • In Olten hat der Prozess gegen einen 40-jährigen Schweizer begonnen
  • Ihm werden in sieben Fällen unter anderem versuchter Mord und sexuelle Übergriffe vorgeworfen
  • Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Schuldunfähigkeit und fordert eine stationäre Therapie
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