Urteil wegen Hitlergruß

Melanie Müller will 80.000-Euro-Strafe nicht zahlen

Melanie Müller hat nach laut Gericht auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Doch die Ballermann-Sängerin will ihre Verurteilung nicht akzeptieren.

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Melanie Müller will 80.000-Euro-Strafe nicht zahlen
Am 23. August wurde Melanie Müller zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt.
Jan Woitas / dpa / picturedesk.com

Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit. Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Kokain und Ecstasy in Wohnung

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Offen ob Berufung oder Revision

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen

Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

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    • Melanie Müller wurde wegen Zeigens des Hitlergrusses zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt Aber die Schlagersängerin will das Urteil nicht akzeptieren
    • Der Verteidiger der 36-Jährigen hat Rechtsmittel eingelegt
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