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"Mein Chef sperrte mich in den Tiefkühler"
Die damals 16-Jährige soll von ihrem Vorgesetzten in einem Supermarkt für zwei Stunden im Tiefkühler eingesperrt worden sein.
Es war 6 Uhr in der Früh, als die Auszubildende J.I.* ihre Schicht in einer Zürcher Voi-Migros-Partner-Filiale antrat. Zusammen mit dem stellvertretenden Filialleiter musste sie das Lebensmittelgeschäft für die Ladenöffnung vorbereiten. "Wir waren allein, und er sagte mir, dass ich das Brot aus dem Tiefkühler holen soll, um es dann aufzubacken", erzählt die heute 19-Jährige.
Minus 18 Grad
Sie zog ihre Kälteschutzjacke an, um sich auf die Arbeit im begehbaren Tiefkühler vorzubereiten. "Für mich war alles neu. Es war mein erster Monat in der Lehre. Darum fragte ich meinen Vorgesetzten, ob er mir die Arbeitsschritte erklären könne", erzählt J. Doch der stellvertretende Filialleiter sei im Stress gewesen. "Ich war bereits im Tiefkühler, als ich ihn wiederholt um Hilfe bat. Meine Fragerei nervte ihn. Da schloß er mich ein. Ich habe gegen die Tür gehämmert und geschrien. Aber niemand ist gekommen." Die Tür sei von außen versperrt worden, sagt J.
"Ich ging hin und her, damit ich nicht erfriere. Mein einziger Gedanke war: Ich will nicht sterben!" Als nach einer halben Stunde die Türe noch immer verschlossen war, begann J., Kniebeugen zu machen: "Meine Füsse und meine Hände waren taub. Die Sportübungen halfen ein wenig, mich warm zu halten." Die Bewegung war lebensnotwendig, denn im Tiefkühler war es –18 Grad Celsius und der weibliche Lehrling wusste nicht, wie lange sie noch festgehalten werden würde. "Mir war schlecht vor Angst. Ich weinte und schrie immer wieder um Hilfe." J. harrte zwei Stunden lang aus.
Vorfall runtergespielt
Mit den Worten "Und, bist du fertig?" soll ihr Vorgesetzter sie aus der Kälte entlassen haben. "Ich rannte zur Toilette und musste mich mehrmals übergeben. Mein Kopf schmerzte höllisch", erzählt J. "Zur selben Zeit kam der Filialleiter ins Geschäft. Ich habe ihm erzählt, was passiert war. Er lachte nur und sagte, ich solle weiterarbeiten." Die Lernende legte sich für eine halbe Stunde im Pausenraum auf das Sofa, danach habe sie bis am Abend weiterarbeiten müssen.
Unterkühlung und Kältetod
Die Körperkerntemperatur des Menschen beträgt rund 37 Grad Celsius. Sinkt sie unter 35 Grad, spricht man von einer Unterkühlung. Beträgt die Außentemperatur zum Beispiel –40 Grad und trägt man Alltagskleidung, kann der Kältetod bereits nach 10 Minuten eintreten.
Zu Hause erzählte J. ihrer Mutter vom Vorfall. Es kam zum gemeinsamen Gespräch zwischen beiden Vorgesetzten, der Mutter und J. "Beide sagten, dass ich gar nicht eingesperrt worden sei", erinnert sich J. Auch ihre Mutter bestätigt gegenüber 20 Minuten, dass beide Chefs den Vorfall "runtergespielt" hätten. Trotz allem entschied sich J., die Lehre fortzuführen: "Ich wollte unbedingt die Ausbildung bestehen und diesen Vorfall vergessen."
Keine Anzeige, weil Vater nicht wollte
Knapp drei Jahre sind seither vergangen. Zu einer Anzeige kam es nicht. "Mein Vater hat eine Geschäftsbeziehung mit dem Filialleiter. Aus Angst, Geld zu verlieren, zwang er mich, über den Vorfall zu schweigen", sagt J. Jetzt, ein Jahr nach ihrem Lehrabschluss, habe sie den Mut gefunden, trotz allem über ihr Erlebnis zu reden. Gegenüber 20 Minuten wollte der Vater keine Stellung nehmen.
Dass das Arbeitsverhältnis und auch die Arbeitsbedingungen in der Filiale schlecht seien, bestätigen weitere ehemalige Mitarbeitende, mit denen 20 Minuten gesprochen hat. Einer von ihnen erzählt, dass der Chef ihn immer wieder wegen seiner Religionszugehörigkeit beleidigt habe. Bei einer anderen Person soll der Lohn jeweils so spät ausbezahlt worden sein, dass sie ihre Wohnungsmiete nicht mehr zahlen konnte.
"Er nannte uns dumm"
Auch bei J. war Geld ein Thema. Sie sei während ihrer zweijährigen Lehre immer wieder beschuldigt worden, Geld aus der Kasse geklaut zu haben. Insgesamt 2.000 Franken sei ihr in dieser Zeit vom Lohn abgezogen worden. "Dabei habe ich nie geklaut!", sagt sie. Wenn sie einen Fehler machte, soll der Filialleiter sie bloßgestellt haben: "Stellten wir Lehrlinge ein Produkt ins falsche Regal, dann schrie er uns an und nannte uns dumm. Manchmal musste ich deswegen weinen. Dann sagte er, ich soll nicht so weinerlich sein.» Einmal wurde es der Lernenden zu viel und sie rannte weg. Der Filialleiter soll sie darauf am Arm gepackt haben. J. riss sich los und lief nach Hause. Kunden und ehemalige Mitarbeiter bestätigen diese und weitere ähnliche Szenen gegenüber 20 Minuten.
J. wog noch 43 Kilo
War J. krank, erhielt sie täglich mehrere Anrufe von ihrem Chef. «Er sagte mir, dass ihm mein Arztzeugnis egal sei. Auch er würde krank arbeiten.» Die Mutter von J. bekam diese Anrufe mit und bestärkte ihre Tochter, zu Hause zu bleiben. Andere ehemalige Angestellte berichten ebenfalls von solchen Anrufen im Krankheitsfall. J. fühlte sich von ihrem Chef so stark unter Druck gesetzt, dass sie trotz Krankheit arbeiten ging. «Zeitweise wog ich nur noch 43 Kilo bei 154 Zentimeter Körpergrösse», erzählt sie. «Einmal ließ mich der Filialleiter nicht nach Hause, obwohl ich im Geschäft am Erbrechen war.» Erst als J. zu Hause anrief, durfte sie gehen.
Aus Angst verzichtete sie auf Hilfe
Ein weiterer, ehemaliger Lehrling erzählt, dass er nach nur acht Monaten rund 100 Überstunden angehäuft hatte. Er wechselte die Lehrstelle. Auch J. wollte die Lehrstelle wechseln, aber: "Für einen internen Wechsel in der Migros musste mein Chef einen Bewertungsbogen über meine Leistungen ausfüllen. Das Resultat war so schlecht, dass kein anderer Lehrbetrieb mich wollte."
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J. blieb, meldete die Missstände aber dem Berufsinspektorat. Aus Scham verschwieg sie den Tiefkühler-Vorfall. Das Angebot des Berufsinspektors, gemeinsam mit ihr das Gespräch mit dem Chef zu suchen, schlug sie aus. "Ich hatte Angst, dass der Chef mir nach dem Gespräch etwas antut."
"Die Lehre ist kein Ponyhof"
Hans Jörg Höhener vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich bestätigt gegenüber 20 Minuten, dass sich seit 2015 zwei Lernende von besagter Voi-Filiale beim Amt meldeten. Aufgrund der wiederholten Anfragen will sich der zuständige Berufsinspektor nun mit dem Filialleiter treffen.
Langjährige Kunden der Voi-Filiale, dass der Filialleiter ihnen gegenüber immer höflich sei. "Wenn ich mir etwas wünsche, was nicht im Sortiment ist, dann bestellt er es mir", erzählt eine Kundin. Sie vermutet aber seit Jahren, dass es den Mitarbeitenden dort nicht gut gehe, da es zu häufigen Personalwechseln kam. Auch J. fiel ihr auf: "Sie hat ihren Job aber immer super gemacht. Aber ich hatte das Gefühl, dass sich niemand um diese junge Lernende kümmerte." Sie habe den Filialleiter darauf angesprochen: "Er war dann ziemlich ungehalten und sagte, dass mich das nichts angehe und dass die Lehre halt kein Ponyhof sei." Weiter sagt die Kundin, dass die Angestellten "oft sehr müde und krank" aussähen.
Migros äußert sich nicht
Der stellvertretende Filialleiter, der J. im Kühlraum eingesperrt haben soll, arbeitet nicht mehr in dieser Voi-Filiale. Zu den Vorwürfen wollte er sich gegenüber 20 Minuten nicht äußern. Auch der Filialleiter will die Anschuldigungen nicht kommentieren.
Vergangenes Jahr, kurz vor ihrem erfolgreichen Lehrabschluss, habe sich J. bei der Migros gemeldet und von den Vorfällen erzählt. Auch diesmal sagte sie nichts vom angeblichen Tiefkühler-Vorfall. "Sie sagen mir, dass sie nichts tun können, da Voi ein Franchise-Unternehmen sei und nicht direkt zur Migros gehört", J. war enttäuscht. Auch auf Anfrage von 20 Minuten teilt die Genossenschaft Migros Zürich mit, dass sie zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen kann. "Voi-Geschäftsleiter agieren als rechtlich selbstständige Unternehmer und sind entsprechend für die Führung ihrer Mitarbeitenden verantwortlich", so Mediensprecherin Annabel Ott.
Anzeige wurde eingereicht
Diese Woche hat J. den ehemals stellvertretenden Filialleiter angezeigt. "Falls sich alles so zugetragen hatte, dann handelt es sich um ein Offizialdelikt", sagt Carmen Surber von der Kantonspolizei Zürich. Durch das Festhalten im Tiefkühler kommen die Tatbestände der Freiheitsberaubung, Nötigung sowie allenfalls der Körperverletzung infrage. Die Ermittlungen laufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Name der Redaktion bekannt