Wien
Maskenpflicht – das ändert sich nun an Wiens Gerichten
In den parteiöffentlichen Bereichen gilt sie noch. Doch die Maskenpflicht in Gerichten und Staatsanwaltschaften endet zum 1. März.
Zum März ändert sich an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Wien ein zentrales Detail: Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. März. Dann endet die bisherige Verpflichtung, eine FFP-2-Maske in den parteiöffentlichen Bereichen wie etwa in den Verhandlungssälen zu tragen. Das teilte das Justizministerium auf APA-Anfrage mit.
In den anderen Bundesländern gilt die generelle Maskenpflicht an Gerichten schon seit längerem nicht mehr. In Wien ist es nun auch bald soweit. Im Rahmen eines Mediengesprächs hat Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) Anfang Februar zu der Corona-Situation Stellung genommen und dabei ein Auslaufen der Sonderregelungen bzw. der Maskenpflicht in den Öffis verkündet. Dasselbe gilt übrigens auch für die Apotheken.
Wien beendet "vorsichtigen Kurs"
Zuvor hatte sich der Stadtchef intensiv mit Experten und dem Medizinischen Krisenstab beraten. Die Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, mit der die Regelungen festgelegt wurden, tritt somit mit Ablauf des 28. Februar außer Kraft, "Heute" berichtete.
Wien sei in der Krise stets auf der sicheren Seite gewesen, so Ludwig damals. Der "vorsichtige, verantwortungsvolle Kurs" habe die Stadt so gut wie möglich durch die schwierige Zeit kommen lassen. "Mir war es stets ein großes Anliegen, die Gesundheit der Wiener in den Vordergrund zu rücken", sagte Bürgermeister Ludwig.
Maskenfahrplan: Das gilt jetzt
Gerichte orientieren sich an parteiöffentlichen Bereichen
Jetzt sei es auch wichtig, die richtigen Lehren zu ziehen, führte der Wiener Bürgermeister in seiner Begründung vor knapp zwei Wochen fort. Das Tragen der FFP2-Maske habe nicht nur das Risiko von Corona-Ansteckungen gesenkt, sondern auch andere Infektionen verhindert. "Die Maskenpflicht ist bis heute von vielen Menschen sehr diszipliniert eingehalten worden", so Ludwig. Sie sei auch aus epidemiologischer Sicht höchst empfehlenswert gewesen, ergänzte er.
In der Justiz orientiert man sich hinsichtlich der Maskenpflicht jeweils nach den Vorschriften für die öffentlichen Verkehrsmittel am jeweiligen Ort. In Wien gilt noch bis Ende Februar in den Öffis Maskenpflicht – das gilt dann entsprechend auch im parteiöffentlichen Bereichen bei Gericht. Dazu zählen beispielsweise die Verhandlungssäle und die Wartezonen davor. Während der Verhandlung darf dann der Richter entscheiden, wie er es handhaben möchte. Eine Erleichterung, wie während der Aussage die Maske abzunehmen, kann er treffen.