Kurioser Einsatz in Bayern

Mann zahlt 16 Bier einzeln mit Karte: Wirt ruft Polizei

Weil ein Lette seine insgesamt 16 konsumierten Biere jeweils einzeln mit der Bankomatkarte bezahlte, alarmierte ein Wirt in Bayern die Polizei.

Newsdesk Heute
Mann zahlt 16 Bier einzeln mit Karte: Wirt ruft Polizei
Im bayrischen Mammingen kam es zu einem kuriosen Polizeieinsatz. (Symbolbild)
Getty Images

Solch einen kuriosen Einsatz haben wohl selbst erfahrene Polizeibeamte in Bayern noch nicht erlebt. Mit seiner Art, die Zeche zu begleichen, soll ein 21-jähriger Lette in Mammingen (Landkreis Dingolfing-Landau) bei einem Wirt großen Unmut ausgelöst haben. Laut einem Bericht des "Bayrischen Rundfunks" konsumierte der Mann aus dem Baltikum am vergangenen Montag insgesamt 16 Biere in der Gaststätte. Zwischen jedem Getränk soll der trinkfeste Lokalbesucher die Rechnung verlangt haben und mit seiner Bankomatkarte beglichen haben.

Da jedoch für den Lokalbetreiber mit jeder Transaktion Gebühren in Höhe von 20 Cent anfallen, stellte der Wirt den jungen Mann zur Rede. Da sich dieser jedoch uneinsichtig zeigte, alarmierte der Gastronom schließlich die Polizei.

Keine Straftat

Auch gegenüber den Beamten soll sich der Lette unkooperativ und renitent verhalten haben. Laut einem Polizeisprecher sei es auch bei der Verständigung zwischen dem 21-Jährigen und den Einsatzkräften zu Problemen gekommen. Schließlich konnte der Lokalgast aus der Gaststätte geleitet werden. Gegen ihn wurde durch den Wirt ein Hausverbot verhängt. Laut der Polizei soll der Mann jedoch keine Straftat begangen haben.

In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Pflicht, eine Kartenzahlung zuzulassen. Gastronomen können also selbst bestimmen, ob sie diese akzeptieren. In den baltischen Staaten hingegen sind Zahlungen mit Karten auch bei kleinsten Beträgen ausdrücklich erwünscht.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 21-jähriger Lette in Bayern sorgte für Aufsehen, als er 16 Biere einzeln mit seiner Bankomatkarte bezahlte, was dem Wirt Unmut bereitete und schließlich die Polizei auf den Plan rief
    • Der Lokalgast wurde des Lokals verwiesen, beging jedoch keine Straftat, da in Deutschland keine Pflicht zur Kartenzahlung besteht
    red
    Akt.