Facebook-Falle
Mann wittert Betrug – und kassiert 937-Euro-Strafe
Erich R. wollte andere vor einem verdächtigen Inserat auf Facebook warnen. Doch dieses war echt, und der 63-Jährige wurde von einer Juristin verklagt.
"Ich habe mich dummerweise mit einer Juristin angelegt", sagt Erich R. zum "Blick". Der 63-jährige Berner kommentierte einen Facebook-Post und muss nun umgerechnet 937 Euro bezahlen. Dies, weil er auf einen vermeintlichen Betrug hinweisen wollte.
Bei dem Inserat hatte er ein schlechtes Gefühl
Anfang März entdeckte R. auf Facebook eine Anzeige für eine Vignette. "Die Frau hat für 39 Euro inseriert, das sind nur drei Euro weniger als der offizielle Preis. Ich bin Admin und Moderator in diversen Facebook-Gruppen. Ich kenne mich ein bisschen aus, was Betrug oder Fake-Angebot sein könnte. Die gezeigte Vignette schien mir verdächtig", sagt R.
Da R. bei dem Inserat ein schlechtes Gefühl hatte, überprüfte er das betroffene Konto. "Ich kontrollierte, wer hinter dem Produkt steht. Und das Profil dieser Klägerin sagt nichts über die Person aus, wer sie ist, woher sie kommt. Es steht einfach nur der Name."
Mit zwei Worten ins Verderben
Daraufhin schrieb er den ersten Kommentar. Frei übersetzt: "Schaut euch das Profil mal an", woraufhin ihn ein anderer Nutzer fragte, was er damit meine. Daraufhin verfasste er einen Kommentar, bestehend aus nur zwei Worten: "Ist Betrug".
Was R. zu dem Zeitpunkt nicht wusste: Das Inserat war echt – genauso wie die Juristin, welche die Vignette verkaufen wollte. Die Frau ist zudem Gerichtsschreiberin im Kanton Aargau. "Ich bekam von der Polizei ein Aufgebot wegen übler Nachrede. Ich bin auf den Posten in Münchenbuchsee. Der Polizist zeigte mir den ausgedruckten Beitrag und die Kommentare. Ich muss ehrlich sagen, ich habe die Welt nicht mehr verstanden. Wie kann man wegen etwas Banalem ein solches Aufheben machen?", sagt er zum "Blick".
In der Befragung auf dem Polizeirevier habe R. den Beamten erklärt, dass er der Frau nicht schaden wollte. "Warum hat sie mich nicht einfach angeschrieben?", fragt er sich. Er hätte den Kommentar sofort gelöscht.
Geldstrafe von 937 Euro
Der große Schock kam, als der Berner ein paar Wochen später die Strafe erfuhr: Der 63-Jährige wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von umgerechnet 3.125 Euro verurteilt, 937 Euro davon muss er bezahlen. Der Restbetrag ist bedingt. Passiert ihm dasselbe nochmals, muss er den Betrag vollständig abbezahlen. R. sagt: "Ich habe noch zu Protokoll gegeben, dass ich die Frau nicht schädigen wollte. Und im Urteil steht, dass ich die Frau in ihrer Ehre verletzen wollte, beziehungsweise das in Kauf genommen hatte. Das stimmt doch nicht."
Den Strafbefehl ans Gericht weiterziehen will der Verurteilte aus finanziellen Gründen nicht. "Ich werde sicher nie mehr einen Kommentar schreiben", sagt er zum "Blick". Die betroffene Juristin will das Urteil nicht kommentieren.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 63-jähriger Mann wurde auf Facebook verklagt, nachdem er einen verdächtigen Beitrag kommentierte und eine Geldstrafe von 937 Euro erhielt, weil er auf einen vermeintlichen Betrug hinweisen wollte
- Obwohl er beteuerte, der Frau keinen Schaden zufügen zu wollen, wurde er wegen übler Nachrede verurteilt und plant nun, keine Kommentare mehr zu schreiben