Oberösterreich
Mann wird mit 80-prozentigem Rum angezündet und stirbt
Montagfrüh startete der Prozess um einen Letten, der in einem Hotel bei einem Brand ums Leben kam. Laut Anklage war er Teil einer Betrügerbande.
Drei Tage sind für den Prozess am Linzer Landesgericht anberaumt. Die drei Angeklagten (52, 50, 48) – allesamt lettische Staatsbürger und Teil einer Kreditbetrügerbande – wurden Montag dem Gericht vorgeführt.
Der Vorwurf: schwere Köperverletzung, Brandstiftung und Mord. Sergej J., Sergej E. und Pavels N. sollen in der Nacht vom 22. auf 23. September das 50-jährige Opfer durch Faustschläge gegen den Kopf und Fußtritte bewusstlos geprügelt haben.
Danach wurde das Opfer in seinem Hotelzimmer (Zimmer 211) laut Anklage mit hochprozentigem Alkohol überschüttet und angezündet. Es verstarb fast eineinhalb Monate später an Multiorganversagen in Folge der schweren Verbrennungen am ganzen Körper. Wir berichteten.
Im Gerichtssaal
Montag, 8.35 Uhr, am Linzer Landesgericht. Die drei Verteidiger warten bereits im Gerichtssaal. Der erste Angeklagte wird von Justizwachebeamten in Handschellen in den Saal gebracht. Nur zwei Minuten später folgen die beiden anderen, nehmen neben ihm, bewacht von fünf Justizbeamten, Platz.
Die Angeklagten wirken ruhig. Nur einer reibt sich nach Abnahme der Handschellen nervös die Hände.
Dolmetscherin darf Maske nicht abnehmen
Als der Richter erklärt, dass nur Personen mit 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) ohne Maske reden dürfen, kommt im Saal kurz Verwirrung auf.
Und dann wird klar, dass ausgerechnet die Dolmetscherin, die an diesem Tag mit Abstand am meisten reden muss, die Maske nicht abnehmen darf. Sie ist weder genesen noch geimpft.
"Ein Mandant mit Zahnpastalächeln wäre mir auch lieber"
Zehn Geschworene müssen in den nächsten Tagen über das Schicksal der drei Angeklagten entscheiden. "Ich bin froh, auf dieser Seite zu stehen und möchte nicht mit Ihnen tauschen. Wir haben hier keine Engel sitzen und mir wäre auch ein Mandant mit sympathischem Zahnpastalächeln lieber. So ist es aber halt nicht", eröffnet Anwalt Andreas Mauhart sein Plädoyer.
"Keine Engel" dürfte stimmen. Einer der Angeklagten wurde in Lettland schon acht mal wegen Drogendelikten und Raubes sowie zwei Mal in Großbritannien wegen unbefugten Besitzes von Waffen und eines Einbruchsdelikts verurteilt.
In seinem Heimatland selbst saß er im Gefängnis, erst Anfang Juni 2020 ist er aus der Haft entlassen worden. Auch die beiden anderen Angeklagten waren wegen diverser Vergehen, unter anderem wegen Diebstahls in Schweden und Holland sowie wegen Raubmordes verurteilt worden und 2019 bzw. 2016 aus der Haft entlassen worden.
Geschworene wurden mit Bildern des Toten konfrontiert
"Ich kann Ihnen den Anblick leider nicht ersparen. Sie sollen ein objektives Bild bekommen, um richtig urteilen zu können", sagt der Richter später. Auf die Wand werden Bilder des Opfers projiziert. Der Körper ist gezeichnet von den schweren Brandverletzungen, nur bekleidet mit einer Unterhose – so wurde der 50-Jährige von der Feuerwehr, die damals zum Brand gerufen wurde, vorgefunden.
Bereits einen Tag vor der Tatnacht war es offenbar zwischen dem Opfer und einem der Angeklagten zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen. Das 50-jährige Opfer soll dabei Verletzungen im Gesicht davon getragen haben, wurde von einem der Verteidiger als "brandgefährlich, wenn er Alkohol getrunken" hatte, beschrieben. "Blöde Bemerkungen" sollen ihn zum Austicken gebracht haben.
Tathergang noch unklar
Stück für Stück versuchte der Richter den Tathergang und den Tag zuvor zu rekonstruieren, um das Motiv jedes einzelnen Angeklagten einordnen zu können.
Was genau in dieser Nacht geschehen war, schien Montagvormittag immer noch mehr als unklar.
Von einem Handgemenge war die Rede und davon, dass sehr viel Alkohol geflossen sei. Das spätere Opfer habe einen der Angeklagten beschimpft. Was aber genau in Zimmer 211 passierte, wer zuschlug und wer das Feuer legte, blieb am Montag weiter unklar.
Laut Anklage wurde der Mann zuerst bewusstlos geprügelt und dann mit 80-prozentigem Rum angezündet.
Am Dienstag sollen die Sachverständigen und ein weiterer Zeuge einvernommen werden. Am Mittwoch, dem dritten und letzten Prozesstag, sollen die Geschworenen dann zur Beratung zusammenkommen und ein Urteil fällen. Die Angeklagten zeigen sich zum Teil schuldig. Es droht lebenslange Haft.