Narben bleiben
"Mann schlug mir im Volksgarten Bierglas ins Gesicht!"
Ein Streit im Club Volkgarten in Wien endete blutig. Ein Luxemburger soll einen Nachtschwärmer mit einem Bierglas attackiert haben – das Urteil!
Ein Streit im Wiener Club Volksgarten endete im Dezember 2022 blutig – ein Luxemburger (23) soll Mario M. nach einem Wortwechsel zuerst mit der Faust niedergeschlagen, ihm dann ein Bierglas ins Gesicht geworfen haben. Das Opfer (28) trug eine sieben Zentimeter lange Narbe im Gesicht davon. Der Mann hatte Glück, seine Augen blieben unverletzt. Nun gab es am Mittwoch (15.11.) ein Wiedersehen vor Gericht – Opfer Mario M. erzählte im Zeugenstand seine Story.
"Machst du Show?" – Dann kam Faustschlag
Der Angeklagte soll schon vor der Attacke im Club unangenehm aufgefallen sein. "Er hab drinnen Probleme gemacht." Draußen im Garten der Disco eskalierte dann die Situation. "Ich sprach mit einem türkischen Freund Englisch", berichtete Opfer Mario M. über den blutigen Vorfall. "Er fragte mich, ob ich eine Show mache, war von Anfang an geladen." Es habe sofort eine "feindselige Stimmung" zwischen ihnen geherrscht. "Plötzlich hat er zugeschlagen und mich mit der Faust am Unterkiefer erwischt. Ich bin zurückgewichen, da schlug er mir ein Glas ins Gesicht."
Lange Narbe im Gesicht
Das Bierglas zerbrach, schnitt dem Opfer das Gesicht auf der linken Seite auf. Noch heute erinnert eine lange Narbe an die blutige Nacht. "Ich habe am Kopf noch weitere Narben und spüre Verhärtungen", so Mario M. Er leide bis heute unter den Nachwirkungen der Attacke. Kameras zeichneten den gesamten Vorfall im Außenbereich des Volksgartens auf, die Bilder wurden bei der Verhandlung im Gerichtssaal gezeigt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, entschuldigte sich noch im Saal bei Mario M.
Rätselraten um Auslöser
Ob es bei dem Streit noch um etwas anderes gegangen sei, hakte der Richter nach. Denn nicht nur für ihn war schwer vorstellbar, dass ein paar "Schubser" und "Beleidigungen" die einzige Ursache für den blutigen Ausraster sein konnten. Doch sowohl Opfer als auch der Angeklagte blieben bei ihrer Version. "Es hat sich aufgeschaukelt, aber nichts rechtfertigt meine Tat", gab sich der Angeklagte reumütig. "Ich habe eine schwere Verletzung nicht für möglich gehalten." Auch Alkohol dürfte im Spiel gewesen sein.
Bedingte Haft für Student
Der Kunstgeschichte-Student aus Luxemburg war bisher unbescholten. Das wurde ihm mildernd angerechnet, ins Gefängnis muss er nicht. Urteil: Zwei Jahre Haft – bedingt auf drei Jahre Probezeit. Das Urteil ist rechtskräftig. Dazu kommen noch 6.180 Euro Schmerzensgeld und die Verfahrenskosten.