Drama hinter Gittern
Mann rettet Leben, muss lebenslang hinter Gitter
Ein 41-Jähriger stand wegen einer Messerattacke in einem Wiener Beisl vor Gericht. Dort schilderte er eine dramatische Lebensrettung im Häf’n.
Am 18. Mai endete ein leutseliger Abend in einem Wiener Café mit einem beinahe tödlichen Blutbad. Völlig ohne Vorwarnung hatte ein achtfach vorbestrafter Lokalgast (41) nach "sieben Bier, Bacardi-Cola und mehreren Jägermeistern" nacheinander drei Männer mit einem Messer attackiert.
Die Klinge soll der betrunkene Stammkunde (rund 2 Promille) von hinter der Bar geholt haben, dann rammte er sie laut Anklage einem Sitznachbarn in den Nacken, verletzte anschließend die beiden Herren, die dem lebensgefährlich verletzten Opfer zu Hilfe eilten.
"Ich war erst kürzlich aus der Haft rausgekommen und das Trinken nicht mehr gewohnt. Bei Jägermeister werde ich immer unkontrolliert", gab der ehemalige Kellner und Häf’n-Veteran reumütig eine absichtliche Körperverletzung zu, will sich jedoch nicht mehr an alles erinnern können.
Einen Vorfall von vor zwei Wochen konnte er hingegen nicht vergessen: In der Justizanstalt habe er vor zwei Wochen einem Mithäftling das Leben gerettet. "Das war bei uns auf der Krankenstation, wo ich als Hausarbeiter tätig bin. Ich fand den gerade erst frisch Eingelieferten am Klo und übernahm die Erstversorgung", schilderte der Angeklagte.
Der schwerverletzte Mann war "Heute"-Infos zufolge niemanden geringerer als der "Axt-Killer" aus Wien-Favoriten. Der 45-Jährigen hatte gestanden, in Wien-Favoriten seinen "Schatz", einen 17-jährigen Callboy, im Drogenrausch regelrecht zerhackt zu haben – wir berichteten. Er kam zwei Tage nach der Tat in die Justizanstalt Josefstadt.
Suizidgedanken? Hol Dir Hilfe, es gibt sie.
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"Unfassbar“, tobte Michael Dohr, der mit einem flammenden Plädoyer für seinen Mandanten gekämpft hatte. Am Ende fiel das Urteil der Geschworenen mit der Höchststrafe unerwartet hart aus. "Urteile gleichen in Österreich mittlerweile einem Würfelspiel" meldete der Anwalt sofort Nichtigkeitbeschwerde und Berufung an. "Weder die Zurechnungsfähigkeit noch die Notwehr wurde in den Fragen an die Geschworenen berücksichtigt", ärgerte er sich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Axt-Killer flüchtete nach Bluttat zur Schwester
Auf den Punkt gebracht
- Ein 41-jähriger Mann steht wegen einer Messerattacke in einem Wiener Café vor Gericht, bei der er nach starkem Alkoholkonsum drei Männer verletzte
- Trotz seiner reumütigen Geständnisse und der Schilderung einer kürzlichen Lebensrettung in der Justizanstalt droht ihm lebenslange Haft, wobei die Unschuldsvermutung gilt