Verurteilt: 6 Monate bedingt

Mann drängte Minderjährige (16) in die Prostitution

Ein 28-Jähriger inserierte mehrere Frauen auf einem Sex-Portal – darunter eine Minderjährige. Die Frauen arbeiteten allesamt ohne Bewilligung.

Newsdesk Heute
Mann drängte Minderjährige (16) in die Prostitution
Die Frauen arbeiteten ohne Bewilligung. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die Taten liegen eigentlich mehr als ein Jahr zurück, doch die Staatsanwaltschaft gibt jetzt erst die Details bekannt. Der Mann (28) hatte im August 2023 auf einem Sex-Portal ein Inserat für eine 16-jährige Ungarin geschaltet. Die Jugendliche pries er unter dem Künstlernamen "Daisy" als 19-Jährige an und vereinbarte mit interessierten Kunden in ihrem Namen Termine.

Sexarbeiterinnen mussten 40 Prozent abgeben

Neben der 16-Jährigen beherbergte der Mann aus Zürich zwischen Jänner und Anfang August 2023 in seiner Wohnung acht ungarische Frauen. "Für diese Frauen schaltete der Beschuldigte jeweils Inserate auf dem Sex-Portal, bezahlte diese und bot damit in deren Namen sexuelle Dienstleistungen an", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. "Vom erwirtschafteten Geld hatten die Frauen jeweils einen Anteil von 40 Prozent an den 28-Jährigen abzugeben", heißt es.

Fast 300 Gramm Marihuana

"Der Beschuldigte beschäftigte die ungarischen Frauen im Wissen darüber, die jeweils erforderliche Anzeige der Erwerbstätigkeit mittels Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit bei der zuständigen Behörde unterlassen zu haben", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft. Neben der illegalen Beschäftigung der Sexarbeiterinnen bewahrte der 28- Jährige an seinem Wohnort 291,2 Gramm Marihuana auf, welches er verkaufen wollte. Zudem besaß er ein Elektroschockgerät sowie einen Tränengasspray, ohne die dafür benötigte Bewilligung zu besitzen.

"Letzte Chance" für 28-Jährigen

Der 28-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Zuletzt wurde er 2020 von der Staatsanwaltschaft Zürich wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Geldstrafe verurteilt. "Der Beschuldigte vermochte sich während dieser Probezeit erfolgreich zu bewähren. Außerdem zeigte er sich in den vergangenen Monaten gewillt, einem geregelten Leben nachzugehen und für seine neu gegründete Familie zu sorgen", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. So habe er sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht und arbeite derzeit auch. "Aus den genannten Gründen wird ihm vorliegend im Sinne einer letzten Chance der bedingte Vollzug bei einer Probezeit von vier Jahren gewährt", heißt es weiter.

Sechs Monate bedingt - 13.500 Euro Kosten

Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese müsste er nur verbüßen, falls er innerhalb von vier Jahren erneut straffällig würde. 101 Tage Untersuchungshaft werden davon abgezogen.

Des Weiteren muss der 28-Jährige eine Geldstrafe von 300 Franken (320 Euro) bezahlen. Auch für weitere Gebühren und Anwaltskosten in der Gesamthöhe von fast 12'500 Franken (13.230 Euro) muss der Mann aufkommen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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Auf den Punkt gebracht

  • Ein 28-jähriger Mann aus Zürich wurde verurteilt, weil er mehrere Frauen, darunter eine minderjährige 16-jährige Ungarin, ohne Bewilligung zur Prostitution drängte und 40 Prozent ihres Einkommens einbehielt.
  • Neben der illegalen Beschäftigung bewahrte er fast 300 Gramm Marihuana sowie ein Elektroschockgerät und Tränengasspray ohne Genehmigung auf; er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und muss insgesamt 13.500 Euro an Kosten tragen.

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