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Mann bestellt Unmengen – auf Kosten der Nachbarn

Seit April 2023 hat ein 24-Jähriger seine Nachbarn betrogen, indem er mit ihrer Identität betrügerische Bestellungen im Internet tätigte.

Der Täter gestand betrügerische Bestellungen im Wert von mehreren Tausend Euro. (Symbolbild)
Der Täter gestand betrügerische Bestellungen im Wert von mehreren Tausend Euro. (Symbolbild)
Getty Images

Im Juni und Juli 2023 gingen bei der Polizei mehrere Strafanzeigen wegen Betrugs in Bulle (Kanton Freiburg in der Schweiz) ein. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass die betroffenen Geschädigten alle im selben Quartier wohnten und ihre Identität und Adresse für betrügerische Bestellungen im Internet verwendet wurden, wie die Freiburger Kantonspolizei mitteilt.

Am 18. Juli konnte die Polizei den mutmaßlichen Urheber dieser Betrügereien, einen 24-jährigen Bewohner desselben Quartiers, identifizieren und festnehmen. Bei der Hausdurchsuchung konnten zahlreiche Gegenstände, von elektronischen Geräten über Weinflaschen bis zu Sportartikeln, sichergestellt und beschlagnahmt werden.

Bei seiner Anhörung gestand der mutmaßliche Täter betrügerische Bestellungen im Wert von mehreren Tausend Euro, wie die Polizei weiter schreibt. Im Anschluss an die Einvernahme wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

Pakete im Namen der Nachbarn bestellt

Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann seit April 2023 mit falschen Konten im Namen seiner Nachbarn mehrere Bestellungen im Internet tätigte und sich so verschiedene Gegenstände auf Rechnung liefern ließ. Dadurch konnte er die Ware ohne Wissen der Geschädigten vor der Haustür von verschiedenen Lieferdiensten in Empfang nehmen.

Er stellte zudem eine falsche Vollmacht aus, um sich die bestellte Ware aushändigen zu lassen, und stahl ein Paket, das tatsächlich von einer Nachbarin bestellt worden war. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind bei der Polizei sechs Strafanzeigen eingegangen. Die Ermittlungen dauern an und der mutmaßliche Täter wird bei der Staatsanwaltschaft Freiburg angezeigt.

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    Für Paketsendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro war bis jetzt keine Vorlage und keine Erfassung durch den Zoll vorgesehen, das ändert sich.
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