2 Pfeffersprays geleert

Macheten-Mann von Polizei erschossen! Das sagt Schütze

Ein 55-Jähriger soll seine Frau bedroht haben, der Macheten-Mann starb durch Polizei-Kugeln. Die Witwe erhob Vorwürfe, jetzt spricht der Polizist.

Macheten-Mann von Polizei erschossen! Das sagt Schütze
Staranwalt Nikolaus Rast vertritt den Todeschützen: Der Beamte soll den 55-Jährigen in Notwehr erschossen haben. Die Witwe sieht dies anders.
zvg

Ein tödlicher Polizei-Einsatz hatte in der ersten Jännerwoche in Bad Sauerbrunn (Bezirk Mattersburg, Burgenland) für Aufregung und in der Folge für Diskussionen gesorgt: Zwei Polizisten waren am 5. Jänner zu einem häuslichen Streit gerufen worden, im Gewirr soll dann der Macheten-Mann von der Exekutive erschossen worden sein. 

Witwe: "Er hat mich nie bedroht"

Die Witwe meldete sich dann aktiv bei den Medien um klarzustellen: "Mein Mann hat mich nie bedroht." Die ins Burgenland gezogene Wienerin (55) sagte über den Deutschen: "Mein Ehemann war Künstler, Schauspieler, Umweltaktivist und ein sehr sozialer, feinfühliger Mensch. Er war psychisch instabil und hat aus diesem Grund auch selbst den Polizeinotruf gewählt und um ein großes Team an geschulten Personen gebeten, denn er wüsste nicht, wie er reagieren würde."

Macheten-Mann (55) in Bad Sauerbrunn von Polizist erschossen

1/7
Gehe zur Galerie
    Macheten-Mann von Polizei erschossen - der Tatort
    Macheten-Mann von Polizei erschossen - der Tatort
    Lenger

    Die Beamten hätten wie wild Pfefferspray gesprüht, sie habe sich wegen des Reizgases zurückgezogen, dann wären die tödlichen Schüsse gefallen. "Er hat mich nie bedroht, ich war die Liebe seines Lebens", stellte die 60-Jährige klar. 

    Mein Mandant, der Schütze, ist schmächtig und recht klein, sicherlich kein Rambo"
    Nikolaus Rast
    Anwalt des Exekutivbeamten

    Ganz anders schildert der Todeschütze via Rechtsanwalt Nikolaus Rast die Situation. Der einschreitende Beamte sei mit einem Kollegen zur Örtlichkeit gerufen worden. "Mein Mandant ist schmächtig und recht klein, sicherlich kein Rambo", stellt Niki Rast sofort zu Beginn klar. Man habe nur von einem Familienstreit gewusst, die Situation sei sehr unüberschaubar gewesen.

    Gurkenglas flog auf Beamte

    Der 55-Jährige sei mit einer rund ein Meter langen Machete und einem Gurkenglas in der Hand auf den Beamten zugegangen. Das mit Cannabis gefüllte Gurkenglas sei sofort in Richtung der beiden Beamten geflogen. Der 55-Jährige habe die Exekutive auf das Schlimmste beschimpft, wirkte völlig außer sich.

    Dann habe der Deutsche die Machete auf die Schulter seiner Frau gelegt, der Kollege wollte sich schließlich von hinten anschleichen. "Diesen Plan dürfte der 55-Jährige durchschaut haben", erklärt Rast gegenüber "Heute". Die Beamten setzten schließlich Pfefferspray ein - versprühten dabei zwei komplette Ladungen. "Die haben somit ihr ganzes Pulver verschossen, zwei volle Dosen", erklärt Rast. Der Macheten-Mann habe nur milde gelächelt: "Des hüft bei mir nix."

    Des hüft bei mir nix
    erschossener 55-Jähriger
    nach Reizgaseinsatz zur Polizei

    Aufgrund des Chaoses vor Ort, der unübersichtlichen Lage wegen der vielen Büsche und Bäume habe man dann die Frau aus den Augen verloren, schließlich auch für kurze Zeit den 55-Jährigen. "Die Beamten wussten somit nicht, hat er sie getötet oder nicht!", erklärt Nikolaus Rast.

    Schließlich sei der Mann mit der Machete zielstrebig auf den kleinen Beamten zugesteuert. Der Exekutivebeamte gab daraufhin mehrere Warnschüsse in den Boden ab, der Macheten-Mann ging weiter festen Schrittes auf den Polizisten zu. "Und dabei fielen die Schüsse, die mit Körpertreffern endeten", erklärt der renommierte Anwalt. 

    "Frau sagte kein Wort von psychiatrischer Hilfe"

    Was der Advokat noch hervorhebt: "Die Frau hat während des gesamten Einsatzes kein Wort über psychiatrische Hilfe bzw. ein psychiatrisches Team gesagt."

    Der 55-Jährige wurde obduziert, starb an den Folgen der Schussverletzungen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt führt das Ermittlungsverfahren. Es gibt zwei Varianten: Entweder der Polizist muss vor Gericht oder das Verfahren wird wegen einer Notwehrsituation eingestellt. 

    Akt.