Wegen "bösem Blick"
Lungenstich am Reumannplatz – Opfer drohte zu verbluten
Vor 4 Wochen startete eine Blutserie an Messerattacken am Wiener Reumannplatz mit einem Angriff auf zwei Syrer (18, 21). Details der Tat schockieren.
Ein falscher Blick genügte, dann eskalierte es am Reumannplatz in Wien-Favoriten völlig – zwei Männer überlebten nur durch Glück, die Angreifer sitzen seither in U-Haft. Nun werden die Hintergründe der ersten von insgesamt sechs Bluttaten in vier Wochen bekannt – und machen sprachlos.
Ehre verletzt, da griff Mann zum Messer
Der simple Grund der massiven Gewalteskalation: Ein Tschetschene (21) soll sich durch einen syrischen Dealer (18) offenbar in seiner Ehre als Muslim verletzt gefühlt haben. Denn der 18-Jährige hatte den strenggläubigen Mann am U-Bahn-Aufgang gefragt, ob er Drogen kaufen wolle – eine Sünde! Als der Mann mit den Worten: "Nein! Und schleich dich" ablehnte, zückte der 18-Jährige ein Pfefferspray und sprühte es dem Fremden mitten ins Gesicht.
Diese Demütigung wollte der Tschetschene nicht auf sich sitzen lassen. Er kehrte wenige Stunden später mit einem Messer bewaffnet und seinem Vater (45) im Schlepptau an den Reumannplatz zurück. "Ich habe den Mann vom Nachmittag in einer Gruppe von Personen erkannt", so der 21-Jährige zur Polizei.
Dann genügte offenbar ein "böser Blick": Weil ihn der Syrer zu lange "angestarrt" hatte, rastete der 21-Jährige vor den Augen des Vaters aus und stach dem Opfer mitten in die Brust. Er traf einen Lungenflügel und durchtrennte eine Arterie – Lebensgefahr! Das Opfer drohte binnen Minuten zu verbluten. Im Zuge eines Tumults soll auch der Vater mit einem Messer gedroht haben. Ein 21-jähriger Freund des ersten Opfers erlitt ebenfalls einen Lungenstich.
"Ein Tatbeitrag betreffend den Vater des Ersttäters ist zu verneinen, da dieser lediglich versucht hat, sich selbst zu schützen und nicht wahrgenommen hat, dass sein Sohn einen der Drogendealer mit dem Messer verletzt hat", erklärte Anwalt Florian Kreiner in "Heute". Der Top-Jurist hofft nun auf eine vorzeitige Haftentlassung des Vaters, gegen den ebenfalls wegen versuchtem Mord ermittelt wird. Hohe Haftstrafen drohen, die Unschuldsvermutung gilt.