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Luise (12) tot — Polizei stellt Suche nach Tatwaffe ein
Die Suche nach der Tatwaffe im Fall der getöteten 12-jährigen Luise blieb bisher erfolglos. Aus diesem Grund stellt die Polizei die Suche ein.
Die Polizei hat die Suche nach der Tatwaffe im Fall Luise bis auf weiteres aufgegeben. "Weitere Suchen sind derzeit nicht in Planung", sagte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen am Montag. Man habe Vieles versucht, um die Tatwaffe zu finden, sei aber stets erfolglos geblieben, wie deutsche Medien berichten.
Auch Spürhunde und technisches Gerät, das bei der Suche eingesetzt wurde, hätten nicht zum Erfolg geführt. Die Suche habe sich vor allem aus zweierlei Gründen schwierig gestaltet: Es sei keine genaue Örtlichkeit der Tat bekannt und das Suchgebiet könne nicht eingegrenzt werden. Daher sehe man nun wenig Möglichkeiten, sie noch zu finden.
Luise starb infolge "zahlreicher Messerstiche"
Nach einem Besuch bei einer Freundin kam die zwölfjährige Luise aus Freudenberg im nordrhein-westfälischen Siegerland nicht mehr nach Hause. Die Eltern alarmierten daraufhin die Polizei, die eine groß angelegte Suche startete. In einem Waldstück nahe dem ehemaligen Bahnhof von Wildenburg wurde ein Polizist mithilfe eines Suchhundes dann fündig.
Luise ist infolge "zahlreicher Messerstiche" verstorben, wie die Ermittelnden mitteilten. "Nach über 40 Dienstjahren gibt es immer noch Ereignisse, die einen sprachlos zurücklassen", sagte der Polizei-Vizepräsident während einer Pressekonferenz.
Täterinnen sind noch strafunmündig
Bei den Täterinnen handelt es sich um zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren; sie sollen mit Luise befreundet gewesen sein. Nach einer Verabredung mit den beiden soll es zur Tat gekommen sein. Die Mädchen hatten gegenüber den Ermittelnden Details zur Tat genannt und diese gestanden. Aufgrund von Persönlichkeits- und Jugendschutzgründen wurden jedoch nur wenige Details zur Tat publik gemacht.
Das Motiv für die Tat ist unklar. "Was die Frage nach dem möglichen Motiv anbelangt, ist die Sache höchst komplex. Was für Kinder möglicherweise ein Motiv für die Tat ist, würde sich einem Erwachsenen nicht erschließen", sagte Mario Mannweiler, Leiter der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Laut Staatsanwaltschaft wird es keine strafrechtlichen Sanktionen geben, da die beiden Täterinnen unter 14 Jahre und damit strafunmündig sind.
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