Oberösterreich

Keine Ersatzhaft für Impfverweigerer: "Gesetz zahnlos"

Der erste Entwurf zur Impfpflicht liegt jetzt auch der Stadt Linz vor. Bürgermeister Klaus Luger übt scharfe Kritik, die Vorgaben seien "zahnlos".

Peter Reidinger
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Der Linzer Bürgermeister kritisiert, dass es keine Ersatzstrafe (Haft) für jene geben soll, die ihre Geldstrafen aufgrund der Impf-Verweigerung einfach nicht bezahlen wollen.
Der Linzer Bürgermeister kritisiert, dass es keine Ersatzstrafe (Haft) für jene geben soll, die ihre Geldstrafen aufgrund der Impf-Verweigerung einfach nicht bezahlen wollen.
Bild: TFL/Pixelkinder

Hauptkritikpunkt des Linzer Bürgermeisters (SPÖ) ist vor allem, dass es für jene, die Geldstrafen schlichtweg nicht einbezahlen, keine Ersatzstrafe gibt. "Obwohl das bei anderen Verwaltungsstrafen so ist", wie Luger im Gespräch mit "Heute" betont. Das Gesetz in der Form sei "zahnlos".

Während etwa SchwarzfahrerInnen bei Uneinbringlichkeit der Geldbuße für eine bestimmte Zeit in Haft genommen werden, würde das bei der Impfpflicht entfallen.

Impf-Pflicht könnte ignoriert werden

Impf-Verweigerer könnten so die verhängten Geldstrafen einfach ignorieren, kritisiert Luger. 

Solche Inkonsequenz würde lediglich zu Unklarheiten führen und die ablehnende Haltung der Impfgegner noch zusätzlich verstärken. Der Bund wage es schlicht nicht, eine klare Linie zu verfolgen.

Der Städtebund kritisiert ebenfalls, dass das ein falsches Signal sei.

"Impfgegner drohen an Lachanfall zu ersticken"

Der dritte Landtagspräsident Peter Binder (SPÖ) ortet "Feigheit der Bundesregierung". Das Gesetz sei in dieser Form eine Verhöhnung der Geimpften. "Die Impfverweigerer drohen dabei eher an einem Lachanfall zu ersticken als ernsthaft zum Impfen bewegt zu werden", so Binder.

Binder sieht LH Thomas Stelzer in der Pflicht, beim Bund Sanktionen bei der Durchsetzung der Impfpflicht einzufordern.

Kostenlawine durch Administration

Den Städten droht zudem eine Kostenlawine durch die neue Impfpflicht, wie Luger im "Heute"-Gespräch warnt. Alleine Linz rechnet mit zusätzlichen Personalkosten von 1,4 Millionen Euro jährlich, um die administrative Abwicklung der Strafen (es wird mit einer Flut an Berufungen gerechnet) zu bewältigen. 

So funktioniert die Impfpflicht: Es soll bestimmte Stichtage geben (der erste ist der 15. März), an denen geschaut wird, wer geimpft ist. Wer keinen Ausnahmegrund hat und ungeimpft ist, muss 600 Euro zahlen. Wird nicht bezahlt, kann sich die Strafe auf bis zu 3.600 Euro erhöhen. Aber: Es ist keine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen.

"Abwicklung kaum möglich"

Zudem rechnet der Städtebund damit, dass es eine Flut an Ausnahme-Anträgen geben werde. Die Personalsituation bei den Amtsärzten sei jetzt schon angespannt. Die Abwicklung der Impfpflicht-Ausnahmen wären "aller Voraussicht nach organisatorisch und personell kaum möglich".

Der Städtebund rechnet damit, dass es viele "Gefälligkeitsbescheinigungen" von Ärzten geben könnte. Das Problem sei schon bei der Maskenfreistellung aufgetreten.

Außerdem kritisiert der Städtebund, dass neutralisierende Antikörper ein Ausnahmegrund sein sollen. Es sei einfach nicht gesichert, ab welcher Menge an Antikörpern tatsächlich ein Schutz bestehe.

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