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Vorsicht bei Ostereiern aus dem Supermarkt

Wer zu Ostern keine Lust hat, Eier zu färben, kann auf bereits bunte Eier zurückgreifen. Doch wie steht es bei diesen Eiern um die Haltungsform?

Christine Scharfetter
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Bei gekochten, gefärbten Ostereiern muss keine Haltungsform angegeben werden. Sie können also durchaus aus einer Käfighaltung im Ausland stammen.
Bei gekochten, gefärbten Ostereiern muss keine Haltungsform angegeben werden. Sie können also durchaus aus einer Käfighaltung im Ausland stammen.
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Ostern steht wieder einmal vor der Tür und das bedeutet nicht für den Osterhasen, sondern auch die heimischen Hühner ein paar Extraschichten. Schließlich sollen ihre Eier am Ostersonntag in allen Farben im Nästchen liegen. Da das Eierfärben in der heimischen Küche allerdings oft mit einer gewaltigen Patzerei verbunden ist, wird gerne auf bereits vorgefärbte Eier aus dem Supermarkt zurückgegriffen. Doch dabei gibt es ein Problem: Im Gegensatz zu rohen Eiern gibt es bei Ostereiern keine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft und die Haltung.

Was muss man beim Kauf also beachten? Und wie kann ich sicher sein, dass es sich um österreichische Eier aus Freilandhaltung handelt?

Käfig-Eier aus dem Ausland?

Die bereits gekochten, gefärbten Eier gelten als "verarbeitetes Produkt", deshalb kann es sich dabei auch um Eier aus Käfighaltung oder dem Ausland handeln. "Angaben über die Haltungsform der Hennen und den Erzeugerbetrieb sind nur bei rohen Eiern in der Einzel-Ei-Kennzeichnung zwingend gefordert, auf Ostereiern aber nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Sie können aber von den Erzeugern als freiwillige Angaben in der Kennzeichnung zu finden sein", schreibt dazu die AGES.

Angegeben werde muss bei den Ostereiern lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum, eine Zutatenliste mit der Angabe der verwendeten Farbstoffe und Überzugsmittel sowie die Firma, die die bereits gekochten und gefärbten Eier verpackt hat.

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