Berufliche Beziehung
Liebe am Arbeitsplatz – Was ist ok, und was nicht
Ist eine Liebesbeziehung im Büro Grund für eine Kündigung und muss der Chef wissen, wenn es eine Romanze gibt? Hier das Wichtigste zum Valentinstag.
Liebe und Gesetzgeber, was haben ausgerechnet die beiden miteinander zu tun? Gerade zum Valentinstag gilt: mehr als man denkt. Denn Liebe am Arbeitsplatz geht beispielsweise in einem Großraumbüro mehr Menschen etwas an, als nur die Verliebten selbst. Rechtlich gibt es klare Vorgaben, wie sehr Liebe am Arbeitslatz und vor den Kollegen gezeigt werden darf – und wo Schluss ist. Spielen auch Hiercharchieebenen in Beziehungen am Arbeitsplatz eine Rolle? Darf der Chef die Beziehung verbieten? Und: müssen Arbeitnehmer Liebesbeziehungen zu Kollegen an den Arbeitgeber melden?
"Da erwerbstätige Personen oftmals viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, ist es keine Seltenheit, dass sich unter ArbeitskollegInnen mitunter auch so manche Liebesbeziehung ergeben kann", so Rainer Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. In Österreich sind die Regeln recht human. Anders als in den USA, dort gibt es nicht wenige Unternehmen, die solche amourösen Geschichten verbieten. "In Österreich hingegen sind solche Verbote rechtlich unzulässig, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verletzen würden".
Wer verliebt ist, muss dem Chef nichts sagen
Eine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber die Liebesbeziehung zu melden, gibt es in Österreich nicht. Doch gibt es hier ein großes ABER: Sollten sich aus der Romanze möglicherweise Interessenskonflikte ergeben, sollte der Arbeitgeber informiert werden. "Bei Problemen im Betriebsklima aufgrund von Liebesbeziehungen können Maßnahmen wie Gespräche, Verwarnungen oder sogar Versetzungen in Erwägung gezogen werden.
Das Ende einer Liebesbeziehung hat jedoch keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, es sei denn, es beeinträchtigt die Zusammenarbeit", weiß Birgit Kronberger, Geschäftsführerin vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. Achtung gilt bei einseitigen, nicht erwiderten Liebeserklärungen: "Unangemessene Liebesbekundungen am Arbeitsplatz können als sexuelle Belästigung betrachtet werden, was arbeitsrechtliche Konsequenzen und sogar Schadenersatz zur Folge haben kann", so Kraft.
Kündigung auch im Fall einer Liebesbeziehung möglich
Müssen Verliebte befürchten, wegen ihrer Liebelei am Arbeitsplatz gekündigt zu werden? Nicht automatisch. Aber Probleme könnten beispielsweise durch Vertrauensunwürdigkeiten oder beharrliche Pflichtverletzungen entstehen. Wer hier nicht aufpasst, dem könnte unter Umständen eine fristlose Entlassung drohen. Es gelte in Österreich der Grundsatz der Kündigungsfreiheit, so die Experten.
Doch die Liebesbeziehung zwischen Arbeitskollegen allein rechtfertige keinesfalls eine Entlassung: "Hierfür müssen eben immer besondere Begleitumstände – sprich ein gesetzlicher Entlassungstatbestand – hinzukommen. Zum Beispiel wenn ein Angestellter mit Vorgesetztenfunktion seine Partnerin dienstlich wiederholt und offensichtlich ungerechtfertigt bevorzugen würde", entwarnt Kronberger. Im Fazit fassen die Experten zusammen: Private Beziehung und Dienstverhältnis sind bei der rechtlichen Beurteilung in der Regel getrennt zu betrachten. Es spiele für die rechtliche Beurteilung übrigens keine Rolle, welche Hierarchieebenen bei den Liebesbeziehungen bestehen – außer, es ergeben sich Interessenskonflikte.
Auf den Punkt gebracht
- Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Österreich rechtlich erlaubt, und es besteht keine Verpflichtung, sie dem Arbeitgeber zu melden
- Allerdings sollte der Arbeitgeber informiert werden, wenn daraus sich potenzielle Interessenskonflikte ergeben könnten
- Eine einseitige Liebesbekundung am Arbeitsplatz könnte als sexuelle Belästigung betrachtet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, während eine Kündigung aufgrund einer reinen Liebesbeziehung zwischen Arbeitskollegen nicht gerechtfertigt ist, es sei denn, es liegen besondere Begleitumstände vor