Sieben Verletzte
Lenkerin sah nach Kleinkind und fuhr in Menschenmenge
In Füllinsdorf wurden bei einem Unfall im Juni 2023 sieben Fußgänger verletzt. Die Lenkerin wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die schweizerische Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen eine zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls 33 Jahre alte Schweizerin inzwischen abgeschlossen. Sie hat am Morgen des 16. Juni 2023 in Füllinsdorf mit ihrem Auto einen Verkehrsunfall verursacht und dabei sieben Fußgänger auf dem Gehsteig teilweise schwer verletzt.
Die Lenkerin wurde mittels Strafbefehl wegen mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung und grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Strafe von umgerechnet 1.173 Euro verurteilt. Zusätzlich muss sie die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 10.487 Euro tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Vom schreienden Kleinkind abgelenkt
Die Strafuntersuchung hat ergeben, dass die verurteilte Lenkerin um ca. 08.38 Uhr in Füllinsdorf zusammen mit ihrem Kleinkind in einem Personenwagen unterwegs war. Auf der Mühlerainstraße wendete die Frau ihren Blick und ihre Aufmerksamkeit für einen Moment in pflichtwidriger Weise vom Straßenverkehrsgeschehen ab, um nach ihrem weinenden und schreienden Kleinkind zu sehen, das sich im Kindersitz im Fond des Fahrzeuges befand.
Dadurch verlor die Frau die Beherrschung über ihr Auto, kam in der Folge von der Straße ab und fuhr auf das rechtsseitige Trottoir. Ungefähr auf der Höhe der Talstraße fuhr sie schließlich in eine Gruppe von insgesamt 21 Fußgänger, die auf dem Gehsteig der Mühlerainstraße entlanggingen. Dabei wurden sieben Personen teilweise schwer verletzt und die nicht verletzten Fußgänger zumindest konkret gefährdet.
Auf den Punkt gebracht
- Im Juni 2023 verursachte eine 33-jährige Schweizerin in Füllinsdorf einen Verkehrsunfall, bei dem sieben Fußgänger verletzt wurden, als sie durch ihr schreiendes Kleinkind abgelenkt war und die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor
- Die Lenkerin wurde nun wegen mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung und grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe und Verfahrenskosten verurteilt