Oberösterreich
Lenker war in Nacht vor Todes-Unfall in Disco feiern
Vergangenen Herbst setzte sich ein 42-Jähriger betrunken ins Auto und verursachte einen tödlichen Unfall. Zuvor war er in der Disco feiern.
Am 8. November 2021 verursachte der damals 41-jährige mit 0,85 Promille Alkohol im Blut einen schweren Verkehrsunfall in Krenglbach (Bezirk Wels-Land). Er kam auf die andere Spur und rammte einen Krankenwagen.
Im Rettungsauto saßen zwei alte Frauen, ein Sanitäter und der Fahrer. Eine 83-jährige wurde an der Unfallstelle zwar noch wiederbelebt und ins Krankenhaus gebracht, starb aber zwei Tage darauf. Der Fahrer des Rettungswagen und eine 82-jährige Patientin wurden schwer, der Sanitäter leicht verletzt.
42-Jähriger auf der Anklagebank
Am Donnerstag saß der heute 42-Jährige in Wels wegen grobfahrlässiger Tötung und grobfahrlässiger Körperverletzung auf der Anklagebank, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Beim Prozess kam nun heraus: Der Mann war zuvor mit Freunden in einer Linzer Disco feiern.
Er dürfte beim Feiern ein bisschen zu tief ins Glas geschaut haben. Trotzdem setzte er sich gegen 4.30 Uhr ins Auto und wollte nach Hause fahren. Die Polizei erwischte ihn allerdings, untersagte ihm die Weiterfahrt und nahm ihm die Autoschlüssel ab. Dass er noch einen Ersatzschlüssel im Auto hat, verheimlichte er.
Der Angeklagte gab an, danach einen Freund gerufen zu haben, der ihn und sein Auto nach Wels brachte. In der Wohnung des Bekannten wollte er sich dann seinen Rausch ausschlafen. Einschlafen konnte er aber nicht, er hatte nämlich keine Schlaftabletten dabei.
Angeklagter leidet seit 2010 unter Depressionen
Schlaftabletten sind übrigens nicht das einzige, das der 42-Jährige an Medikamenten schluckt. Er leidet seit 2010 an Depressionen und nimmt seither Antidepressiva. 2019 wurde dann eine bipolare Störung bei ihm diagnostiziert.
„"Ich dachte, dass ich jetzt schon unter der 0,5-Promille-Grenze bin."“
Rund fünf Stunden später dachte der 42-Jährige sich dann, fit genug für den Weg nach Hause zu sein. "Ich dachte, dass ich jetzt schon unter der 0,5-Promille-Grenze bin."
Er erinnerte sich noch daran, im Kolonnenverkehr auf der Eferdinger Straße gefahren zu sein. Der nächste bewusste Gedanke: "Auf einmal hat jemand die Beifahrertür aufgerissen und mich aus dem Wagen gezerrt." Sonst könne er sich an nichts vom Unfallhergang erinnern, behauptete er vor Gericht.
Gesprächig war der Angeklagte generell nicht. Auf die Fragen des Richters und des Staatsanwaltes antwortete er zumeist knapp mit "Ja" oder "Nein". Vor Gericht wirkte der Mann nervös, wippte mit den Füßen. Er trug ein weißes kurzärmeliges Hemd, blaue Jeans und schwarze Sportschuhe.
Der Beschuldigte zeigt sich geständig
Was zuvor passierte, steht mittlerweile fest. Obwohl er angab, sich nicht erinnern zu können, bestritt der Lenker nicht, über die Mittellinie der Fahrbahn gekommen zu sein. "Ich kann mich zwar nicht mehr erinnern, aber nach den Zeugenaussagen und dem was passiert ist, muss es wohl so gewesen sein."
Der Toyota des Mannes krachte am 8. November 2021 frontal gegen den Krankenwagen. "Wir waren gerade unterwegs, um zwei Damen ins Krankenhaus Wels zu einer Kontrolle zu bringen", erinnerte sich der Krankenwagenfahrer.
„"Ich habe mir noch gedacht, was macht der Toyota auf meiner Spur und dann hat es schon gekracht."“
"Ich hab mir noch gedacht, was macht der weiß-silberne Toyota auf meiner Spur und dann hat es schon gekracht." Ein anderer Zeuge sagte aus, den Angeklagten zuvor noch mit der Lichthupe auf sein riskantes Fahrverhalten aufmerksam gemacht zu haben. Aber auch daran will sich der 42-Jährige nicht erinnern.
Staatsanwalt platzt der Kragen
Auch nachdem dem Staatsanwalt der Kragen platzte und er den Angeklagten unwirsch fragte, warum er sich nicht erinnern kann, hatte dieser darauf keine Antwort. "Ich kann ihnen nur sagen, was ich weiß und das habe ich getan", so der Angeklagte. "Warum sind sie so ungut zu mir?", merkt er noch an.
„"Es war ein besonders schweres Verschulden an der Grenze zum Vorsatz."“
Der Staatsanwalt wirft dem Lenker grobfahrlässige Tötung und grobfahrlässige Körperverletzung vor und fordert eine harte Strafe. Er wies auf das Vorleben des Angeklagten hin und sagte, "es war ein besonders schweres Verschulden an der Grenze zum Vorsatz". Außerdem sei der 42-Jährige nur auf Bewährung draußen und habe gegen seine Auflagen verstoßen.
Der Verteidiger hielt dagegen, von Vorsatz könne nicht die Rede sein, "da sich mein Mandat vor der Heimfahrt den Rausch noch ausschlafen wollte und dachte, er ist unter der 0,5-Promille-Grenze". Es tue ihm auch wahnsinnig leid.
12 Monate unbedingte Haft, Urteil nicht rechtskräftig
Nach einer kurzen Pause verlas der Richter nüchtern sein Urteil. Er verhängte eine 12-monatige unbedingte Haftstrafe über den 42-Jährigen. Für den Gesetzesmann war klar, dass der Tod der Pensionistin unmittelbar mit dem Unfallgeschehen zusammen hängt.
Erschwerend kommt laut dem Richter das Vorleben des 42-Jährigen hinzu und dass sich mehrere Vergehen gesammelt hatten - schwere Körperverletzung, Fahren unter Alkoholeinfluss und leichte Körperverletzung. Mildernd wertete er das Geständnis des Angeklagten. Der Beschuldigte bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.