ARBÖ warnt eindringlich

Lenker aufgepasst! Schon nach einem Punsch droht das

Vorweihnachtszeit ist Punschzeit. Trinken mach Spaß, kann aber gefährlich enden. Der ARBÖ wendet sich mit einer eindringlichen Warnung an alle Lenker.

Oberösterreich Heute
Lenker aufgepasst! Schon nach einem Punsch droht das
Die Wirkung von Punsch und Co auf die Fahrtüchtigkeit sollte man keinesfalls unterschätzen. (Symbolbild)
Getty Images

Nicht nur Auto- und Motorradfahrer müssen beim Genuss von Punsch, Glühwein und Glühmost aufpassen. Auch Führerscheinbesitzern, die alkoholisiert mit dem Rad unterwegs sind, drohen Geldstrafen und obendrein der Verlust der Lenkberechtigung.

"Die Devise lautet: Punschen oder Lenken, aber nicht beides kombinieren", betont Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des Mobilitätsclub. Schon eine Tasse des heißen alkoholischen Getränks kann die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, bittere Konsequenzen sind nicht selten die Folge: Neben empfindlichen Strafen kommen auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Das Tückische: Wegen der kalten Außentemperaturen trinken sich Jagatee & Co besonders schnell, der tatsächliche Alkoholgehalt wird häufig unterschätzt. Dazu kommt, dass der Zucker in den Getränken die Durchblutung der Magen-Darm-Schleimhaut fördert. Dadurch wird der Alkohol schneller vom Körper aufgenommen.

Der durchschnittliche Gehalt von Punsch liegt bei rund 7,6 Volumenprozent. Umgerechnet bedeutet das, dass eine Person mit einem Körpergewicht von 55 Kilo nach nur einem Häferl schon an die 0,6 Promille im Blut erreicht. Damit wird die gesetzliche 0,5-Promille-Grenze bereits überschritten.

Was keine gute Idee ist: sich quasi an das gesetzlich erlaubte Limit herantrinken. Denn der Alkoholspiegel im Blut wird neben dem Körpergewicht von vielen anderen Faktoren beeinflusst: wie beispielsweise Alter, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Tagesverfassung. Außerdem beeinträchtigt Alkohol schon in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit.

Bei einer Überschreitung der Grenze drohen empfindliche Strafen und rechtlichen Konsequenzen: Zwischen 0,5 und 0,8 Promille wird man mit 300 Euro bis 3.700 Euro zur Kasse gebeten. Zudem ist eine alkoholisierte Autofahrt ein Vormerkdelikt.

Ab 0,8 Promille ist man den Führerschein für mindestens ein Monat los und muss ebenfalls ordentlich blechen. Darüber hinaus wird ein Verkehrscoaching angeordnet.

Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, kann außerdem erhebliche Probleme bekommen: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen, und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden nicht. Übrigens: Auch Fahrradfahren ab 0,8 Promille ist mit erheblichen Rechtsfolgen verbunden.

Der ARBÖ empfiehlt, nach dem Christkindlmarkt-Besuch auf Nummer sicher zu gehen und den eigenen Wagen stehen zu lassen. Stattdessen sollte man Öffis nutzen oder ein Taxi rufen – so kann locker flockig gefeiert werden, ohne dabei sich selbst und andere zu gefährden. Für alle, die selbst fahren wollen: Punsch alkoholfrei!

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