Streit um 15.300 Euro

Lehrgang mit Heeresgeld bezahlt: Offizierin vor Gericht

Die Leiterin einer Herres-Sanitätsstelle ließ einen Kurs für einen Soldaten angeblich mit Heeresgeld bezahlen – obwohl es dafür keine Genehmigung gab.

Thomas Peterthalner
Lehrgang mit Heeresgeld bezahlt: Offizierin vor Gericht
Bundesheer-Ärztin mit Anwalt vor dem Gerichtssaal in Wien.
Denise Auer

Statt in die Kaserne ging es für eine Bundesheer-Ärztin Mittwoch (24.4.) in einen schmucklosen Saal am Landesgericht Wien. Die Offizierin soll einem Soldaten einen Fortbildungskurs illegal mit Geld aus der Heeres-Kasse bezahlt haben. Angeblich gab es keine Erlaubnis dafür, das brachte der Medizinerin nun eine Klage wegen Amtsmissbrauchs ein. Ganz so klar scheint der Fall aber nicht zu sein.

Streit um Weiterbildung

Laut Anklage habe die Offizierin dafür gesorgt, dass einem Stabswachtmeister der Kurs "Pflegepädagogik und Pflegeexpertise" an der Donau-Uni Krems vom Bundesheer bezahlt werde. 15.300 Euro an Bundesheer-Geldern wurden dafür angeblich missbräuchlich ohne Befehl verwendet. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, wies die Vorwürfe zurück – der Kurs für den Soldaten sei noch vor ihrer Zeit genehmigt worden. Ihr sei erzählt worden, der Mann brauche den Kurs für seinen Arbeitsplatz.

"Gewundert, warum nicht bezahlt wurde"

Nach einiger Zeit sei dann plötzlich eine Mahnung gekommen. Sie habe sich gewundert, dass der Kurs nicht bezahlt worden sei. Daraufhin habe sie das Geld freigegeben. Laut Anklage sei das illegal gewesen, weil das Ministerium bezüglich der Kostenübernahme noch keine Entscheidung getroffen hatte. Die Offizierin gab an, nicht über alles informiert gewesen zu sein. Sie habe gedacht, alles sei rechtens. Ein Major behauptete das Gegenteil. Er habe die Ärztin in mindestens drei Gesprächen darauf hingewiesen, dass die Bezahlung nicht in Ordnung ist, sagte er im Zeugenstand. Die Frau habe mehrmals nicht "entsprechend der Normen" gehandelt, behauptete der Berufssoldat.

Problem mit Frauen als Chefs

Wie er mit Frauen auskomme, wollte eine Schöffin wissen. Die Angeklagte hatte erklärt, der Major sei der Meinung, Frauen hätten in Führungspositionen "nichts verloren". Dem Widersprach der Major. Sein Verhältnis zu Frauen sei "gut" – die Verhandlung wurde am Mittwoch zur weiteren Zeugeneinvernahme vertagt. Für die Heeres-Ärztin gilt natürlich die Unschuldsvermutung!

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