Vorarlberg

Lehrer ohne FFP2-Maske fliegen aus Klasse und Job

Seit Wochen gibt es Wirbel um heimische Lehrer, die im Unterricht das Tragen einer FFP2-Maske verweigern. Nun flogen zwei aus der Klasse – und Job.

Rene Findenig
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Maskenverweigernden Lehrern droht nun der Rauswurf aus dem Job.
Maskenverweigernden Lehrern droht nun der Rauswurf aus dem Job.
Frank Hoermann / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

So gut wie jede Bildungsdirektion der Bundesländer prüft derzeit die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Pädagogen, die sich weigern sich an die Maskenpflicht im Unterricht zu halten. Jüngst wurde ein solcher Fall in Oberösterreich bekannt: Dort läuft eine Prüfung wegen eines Lehrers im Bezirk Freistadt, laut Bildungsdirektion bedeutet der "Verzicht einer Maske" eine "Verletzung der Dienstpflicht". Konsequenzen sind derzeit noch offen.

Einen Schritt weiter ist man nun in Vorarlberg. Dort wurden zwei Lehrer, die im Unterricht das Tragen einer FFP2-Maske verweigert hatten, ihren Klassen verwiesen und auf ihren Berufen entlassen, berichtet der ORF. "Unmöglich" sei es gewesen, dass die Lehrpersonen weiter unterrichtet hätten, so die Bildungsdirektion. Auch die Personalvertretung habe demnach keinen Weg gesehen, wie man die Entlassungen hätte verhindern können.

Was sich für Lehrer ändert

Eine Gesetzesnovelle soll jetzt übrigens eine Änderung für Lehrer bringen. Lehrpersonal, Kindergartenpädagogen und auch Beamte im Parteienverkehr hatten bisher die Wahl: Entweder sie lassen sich Corona-Testen, oder sie tragen eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz. Damit soll nun Schluss sein: Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, aber auch Pädagogen, sollen nicht mehr die Wahl zwischen FFP2-Maske und Corona-Test haben, sondern zwingend zum Test müssen. 

Außerdem in Änderung: Die neue Gesetzesnovelle soll leichtere Eingriffe bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen ermöglichen, bereits vier Menschen an einem Ort als "Veranstaltung" gelten lassen und höhere Strafen nach sich tragen. Außerdem sollen Orte abgeriegelt werden können – die man dann selbst mit einem negativen Corona-Testergebnis nicht mehr verlassen dürfe.

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