Wirtschaft

Lebensmittel-Hammer! Das ändert sich in Supermärkten

Österreichs Supermärkte und Kantinen müssen künftig kennzeichnen, woher ihre "Primärzutaten" stammen. In der Gastronomie gibt es diese Regel nicht. 

Michael Rauhofer-Redl
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Nicht nur beim Fleisch muss künftig ausgewiesen werden, woher es stammt. 
Nicht nur beim Fleisch muss künftig ausgewiesen werden, woher es stammt. 
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) präsentierte am Mittwoch im Anschluss an den Ministerrat die neue verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Lebensmitteln. Dabei geht es um Primärzutaten und Rohstoffe beim Fleisch, Milchprodukten sowie Eiern. Umfragen hätten gezeigt, dass 86 Prozent der österreichischen Bevölkerung großen Wert auf die Herkunft von Lebensmittel legen. 

"Mit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf verarbeitete Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung von den Grundzutaten Fleisch, Milch und Eiern, gelingt ein großer Meilenstein", so Köstinger. Konsumenten und Produzenten hätten den gleichen Wunsch, nämlich die Herkunft der Lebensmittel zu kennen. Die entsprechende Verordnung soll noch dieses Jahr erlassen werden und ab 2023 gelten. 

Von dem neuen Gesetz sind Großküchen in Kantinen, Krankenhäusern und Kindergärten sowie der gesamte Handel betroffen. "Künftig wird klar ersichtlich sein, ob eine dieser Hauptzutaten aus Österreich, der EU oder nicht aus der EU kommt. So können Konsumentinnen und Konsumenten eine klare Kaufentscheidung treffen. Jetzt kann jeder unsere Bäuerinnen und Bauern unterstützen, denn regional ist nicht egal", erklärte Köstinger. 

Kantinenküchen müssen künftig ausweisen, woher die Primärzutaten stammen.

So könnte die Kennzeichnung in einer Kantine aussehen.
So könnte die Kennzeichnung in einer Kantine aussehen.
BKA

Auch Handelsketten sind betroffen

Ebenfalls betroffen sind die Handelsketten. Diese hätten durch Eigenmarken "Dumping-Produkte" in den Vordergrund gerückt. Künftig müssen Kunden transparent die Möglichkeit haben, überprüfen zu können, woher die Zutaten stammen. Vorgesehen ist die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch oder Ei. Primärzutat bedeutet ein Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder die Zutat die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert. Man wolle "an den großen Schrauben drehen", so Köstinger. 

Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde. Lebensmittelhersteller und –unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmittel die Herkunft angeben. Z.B. Auf Wurstwaren, Käse oder Mayonnaisen. Wermutstropfen für den Konsumenten: Das neue Gesetz gilt in der gewöhnlichen Gastronomie nicht. 

Auch neues Tierschutzgesetz kommt

Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne)führte in weiterer Folge auch Änderungen im Tierschutz- und im Tiertransportgesetz aus. Auch da gelte es ein verstärktes Bewusstsein zu schaffen, dass Tiere Lebewesen sind. Der große Teil der bäuerlichen Betriebe bemühten sich darum, so Rauch. Konkret kündigte der Minister die Beendigung der ununterbrochene Ganzjahreshaltung von Rindern an. Diese werde auf Grund von notwendigen Umbauarbeiten allerdings erst 2030 ohne Ausnahme in Kraft treten. Das AMA-Gütesiegel reagiere allerdings bereits 2024 auf das neue Gesetz. Auch das "Verbot des sinnlosen Tötens" von männlichen Küken wird gesetzlich verankert sein. 

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