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Mordfall Lübcke: "Ein Anschlag gegen uns alle"
Am Dienstag äußerten sich der deutsche Innenminister, der Verfassungsschutz-Amtspräsident und der Präsident des Bundeskriminalamts zum Fall Lübcke.
Der Mordfall Walter Lübcke bestürzt aktuell ganz Deutschland. Am Dienstag bezogen Innenminister Horst Seehofer, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, zu der aktuellen Ermittlungssituation Stellung.
Täter mit rechtsextremistischem Hintergrund
Seehofer bezeichnete den Fall als "heimtückische Tötung", "abscheulich" und "widerwärtig". Er deutete auf eine Verrohung in der Thematik des Rechtsextremismus hin. Der mutmaßliche Täter, ein Neonazi namens Stephan E., sei festgenommen worden. Es werde ermittelt, die Hintergründe der Tat seien noch nicht aufgeklärt. Fest steht: "Der Mord ist ein Anschlag auf uns alle, auf unseren freiheitlichen Staat."
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand gehe man jedoch davon aus, dass die Tat einen rechtsextremistischen Hintergrund hat. Auch Stephan E.s Biographie lege das nahe. Die nächste Frage, die sich stellt, ist, ob Stephan E. Teil eines Netzwerks ist, oder nicht. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei dies jedoch ebenso wenig klar, wie das Tatmotiv, so Seehofer. Es sei allerdings zu früh, zu spekulieren, was das Täterumfeld betrifft. Die Erkenntnisse zur Person seien älterer Natur - Stephan E. sei der Polizei kein Fremder.
"Ernstzunehmende Gefahr"
"Der Rechtsextremismus ist eine erhebliche und ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft", betonte der Minister. "Wir müssen den Rechtsextremismus mit allen Mitteln bekämpfen." Das sei eines der Kernanliegen der deutschen Bundesregierung.
Wie Haldenwang bestätigt, habe der Täter eine "rechtsextremistische Karriere" in den 80er Jahren begonnen und sei seitdem in diesem Milieu unterwegs und dementsprechend "auf dem Radar des Verfassungsschutzes". In den letzten Jahren sei er jedoch nicht mehr so deutlich in Erscheinung getreten, daher rückte er auch für die Justiz in den Hintergrund.
Letzter strafrechtlicher Eintrag aus 2009
Seehofer fügte hinzu, dass der letzte strafrechtliche Eintrag Stephan E.s aus 2009 sei. Wie Haldwang ergänzte, könne man jedoch nicht ausschließen, dass er auch danach rechtsextremistisch tätig war. Stephan E. sei außerdem Mitglied in einem Schützenverein, habe jedoch keine Waffenbesitzerlaubnis, wie Münch erklärte. Die Tatwaffe sei bisher nicht gefunden worden.
Haldenwang betonte: "Wir beobachten immer wieder, dass Rechtsextremisten zu Schießtrainings nach Tschechien und so weiter gehen." Inwieweit das auf den Täter zutrifft, wisse man noch nicht.
Keine weiteren Details möglich
Der Tatverdächtige habe sich bisher nicht zur Sache einlassen wollen. Man habe "sehr wohl versucht", ihn in Hessen zu vernehmen.
Zum aktuellen Zeitpunkt könnten jedoch nicht mehr Details genannt werden. Laut Seehofer sei dies kein Ausweichen, sondern ein Handeln "im Sinne der Rechtsstaatlichkeit". Schließlich müsse auch ein noch so grässlicher Fall vor Gericht standhalten können.
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(rfr)