Österreich
Künstler (82) fast getötet: Acht Jahre Haft für Duo
"Herrgottschnitzer" Rudolf S. (82) hatte jahrelang Hilfsarbeiter Peter K. unterstützt, dann wurde der 82-Jährige vom Slowaken und einem Komplizen fast umgebracht.
Prozess am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt nach einer brutalen Home Invasion im Sommer in Schlatten (Bezirk Wiener Neustadt): Peter K. und sein Komplize sollen im Juni Künstler Rudolf S. ausgeraubt und fast getötet haben ("Heute" berichtete).
Slowake brachte Gönner fast um
Der Slowake half Rudolf S. im Haushalt und im Garten, genau genommen war der 82-Jährige der Gönner des Slowaken, half dem Osteuropäer auch bei Amtswegen, unterstützte ihn finanziell, vertraute Peter K. blind. Der Slowake wohnte rund vier Jahre beim Opfer. Der Mann nahm dann laut Anklage das Auto von Rudolf S., fuhr in seine Heimat, kehrte mit Komplizen Michael S. zurück und überfiel den Senior.
Mit Messer, Fäusten und Hammer richtete das Duo den Pensionisten furchtbar zu (Anm.: Halsstich, mit Hammer auf Kopf), der robuste Rentner überlebte nur wegen seiner Zähheit. Das Opfer erkannte Peter K. beim Überfall natürlich und sagte: "Peta, wegen Geld kannst mich doch nicht umbringen." Das eiskalte Duo fesselte den Senior, fuhr mit Bankomatkarte und einigen Wertsachen mit dem C5 des Opfers davon.
Urteile
Doch der Rentner konnte sich befreien und am nächsten Morgen um Hilfe rufen, ein Autofahrer sah das Opfer auf der Straße und wählte den Notruf. Noch bevor der 82-Jährige ins Spital kam, konnte er der Polizei genaue Hinweise geben, das Duo wurde geschnappt.
Beim Prozess in Wr. Neustadt bestritten die beiden Angeklagten jegliche Tötungsabsicht, man habe das Opfer nur einschüchtern wollen. Anwalt Erich Gemeiner (er vertrat Komplize Michael S.): "Mein Mandant war alkoholisiert, ist voll geständig. Ihm tut die Tat furchtbar leid." Auch Peter K. zeigte sich reuig und geständig: "Ich habe nur das Geld gebraucht", jammerte der Angeklagte.
Das Urteil (Strafrahmen 5 bis 15 Jahre Haft): 8 Jahre Haft für Peter K. und ebenfalls 8 Jahre für seinen Landsmann inklusive Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für beide. Außerdem müssen sie ihrem Opfer 6.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. (Lie)