Wirtschaft

Kunden mit Kika/Leiner-Gutscheinen müssen jetzt das tun

Nach der Kika/Leiner-Pleite sind viele Fragen offen. Was passiert mit angezahlter Ware? Was soll man mit Gutscheinen tun? "Heute" hat die Antworten.

Michael Rauhofer-Redl
Der Kika/Leiner-Deal ist durch.
Der Kika/Leiner-Deal ist durch.
Bild: Kika/Leiner

Nach einem Umzug, zum Geburtstag oder zu Weihnachten sind Gutscheine ein beliebtes Geschenk. Wer allerdings welche von Kika/Leiner zu Hause hat, sollte diese so schnell wie möglich einlösen. Dazu rät auch Sandra Nowak im Gespräch mit dem ORF Niederösterreich. Sie ist Leiterin der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich. Die Wertgutscheine sollten nach Möglichkeit noch eingelöst werden, solange die Ediktsdatei noch nicht veröffentlicht ist. 

Diese enthalte Informationen über die Eröffnung und wichtige Verfahrensschritte von Insolvenzverfahren, heißt es. Ein weiterer Tipp: Man sollte nur Produkte einkaufen, die man auch gleich mit nach Hause nehmen kann. Die AK-Expertin rät vor allen Dingen zur Kontrolle, ob es sich um beschädigte Ware handelt. Die Gefahr für Beschädigungen ist natürlich eher gegeben, wenn die Waren im Geschäft herumstehen. 

Was passiert bei angezahlter Ware?

Was ebenfalls für Ängste sorgt: Was passiert mit Waren, für die bereits eine Anzahlung geleistet wurde? Hier müsse man laut Nowak erst die Ediktsdatei abwarten. Hier spielt vor allem die Frage, ob der Insolvenzverwalter in die Verträge eintritt oder von diesen zurücktritt, eine Rolle. "Tritt er ein, ändert sich für den Kunden nichts. Dann wird der Vertrag erfüllt, so wie wenn es kein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren geben würde. Das heißt, er bekommt die Ware und bezahlt den Endpreis", wird die Expertin auf "noe.orf.at" zitiert. 

Im für den Kunden ungünstigeren Fall tritt der Insolvenzverwalter allerdings vom Vertrag zurück. "Dann bekommt man nur eine Quote: im Sanierungsverfahren 20 Prozent auf zwei Jahre". Für die Forderungsanmeldung müsse man zusätzlich nich 25 Euro bezahlen. 

Fast 2.000 Beschäftigte bald ohne Job

In den vergangenen Tagen wurde ja bereits bekannt, dass Kika/Leiner in ganz Österreich 23 Filialen schließen wird. Damit dürften rund 1.900 Beschäftigte ihren Job verlieren. Die AK weist allerdings daraufhin, dass die reine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht automatisch bedeutet, dass die Dienstverhältnisse beendet werden. Angestellte müssen weiterhin zur Arbeit erscheinen, damit die Entgeltansprüche aufrecht bleiben.

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