Es geht um 187.500 Euro

Künstlerin enterbt Töchter, weil sie Werke nicht ehrten

Die Wienerin hinterließ ihrem Sohn ihr ganzes Vermögen. Seine Schwestern gingen leer aus, weil sie mit Fotos der Mutter anders umgingen als gewünscht.

Sandra Kartik
Künstlerin enterbt Töchter, weil sie Werke nicht ehrten
Eine Fotografin strich ihre Töchter wegen "schwerem seelischen Leid" aus dem Testament, ihr Sohn erbte alles. Anwalt Wolfgang Schöberl (l.) verhalf ihm zu seinem Recht.
iStock, Wolfgang Schöberl

Sie feierte als Fotografin Erfolge in Österreich und Norwegen, bevor sich eine Wienerin zur Ruhe setzte. Als sie 77 Jahre alt wurde, lud sie ihre beiden Töchter zum Mittagessen ein, um ihnen die Rechte für ihr "Lebenswerk" zu übertragen. Die Künstlerin wollte, dass ihre Kinder die tausenden Fotos und einige Filme verwalten, sie selbst jedoch die "Entscheidungshoheit" darüber behielt.

Doch die beiden Frauen, inzwischen Mitte 60, hielten sich nicht an ihr Versprechen. Sie organisierten etwa Ausstellungen mit den Bildern ihrer Mutter, obwohl diese das explizit nicht wollte. Damit hätten sie der Wienerin "schweres seelisches Leid" zugefügt, entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Die Künstlerin brach den Kontakt zu ihren beiden Töchtern nicht nur ab, sie strich beide aus ihrem Testament. Ihr etwa 20 Jahre jüngerer Bruder wurde zum Alleinerben ernannt.

Töchter streiten um 187.500 Euro

Als die Künstlerin 2019 verstarb, klagten ihre Töchter den Pflichtteil ihres Erbes von insgesamt 187.500 Euro ein. Ihr Argument: Man habe sie grundlos enterbt. Sie gingen durch alle Gerichtsinstanzen, doch nun bestätigte auch der OGH das Urteil im Sinne der Verstorbenen, bzw. ihres Sohnes: Die beiden Töchter gehen leer aus. Was die beiden Kinder der Erblasserin angetan hätten, wiege zu schwer. "Sie haben ihrer Mutter die Rechte regelrecht abgeluchst", sagt Anwalt Wolfgang Schöberl, der den Alleinerben vertreten hat, zu "Heute".

Noch zu Lebzeiten beschrieb die Fotografin, sie sei von ihren Töchtern psychisch unter Druck gesetzt worden. "Durch das Verhalten der Klägerinnen wurde die Erblasserin tiefst chronisch gekränkt und litt dauerhaft unter dieser Kränkung. Sie war enttäuscht und gebrochen, weil sich die Klägerinnen ihr gegenüber als völlig unnachgiebig gezeigt hatten", so das Urteil.

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