Am Samstag um 18 Uhr gibt es wieder eine neue Folge "Bürgeranwalt" auf ORF 2, diesmal mit einem Fokus ganz auf das Thema Gesundheit. Der aufsehenerregendste Fall ist wohl jener von Hannes S.
Er war auf Segelausflug in Kroatien, als er plötzlich über starke Brustschmerzen klagte. Glücklicherweise war zufällig ein Arzt dabei, der sofort einen beginnenden Herzinfarkt diagnostizierte. Er verständigte auch sofort einen Notarzthubschrauber der ÖAMTC-Flugrettung verständigt. Hannes S. wurde daraufhin in Pula abgeholt und ins Klinikum Klagenfurt überstellt.
Schon wenig später folgte der nächste Schock. Der Arzt bekam die Rechnung für den Einsatz: Knapp 14.000 Euro. Später werden 50 Prozent des Betrages abgezogen. Aber: Warum wird trotz Versicherung ein so hoher Selbstbehalt für den lebensrettenden Einsatz verrechnet? Diese Frage wird von den Studiogästen hoffentlich beantwortet.
Um nach einer Gehirnblutung trotz bleibender Behinderungen wieder selbstständig leben zu können, hatte Corinna G. seit 2019 eine persönliche Assistenz für 169 Stunden pro Monat. Dafür bekam sie einen Zuschuss des Landes Niederösterreich. Im Jänner 2024 wurde das Pflegegeld von Frau G. überraschend auf Stufe 3 herabgesetzt. Ein großes finanzielles Problem, denn das Land Niederösterreich bindet den Zuschuss für die persönliche Assistenz an Pflegestufe 5. Ist das rechtmäßig?
Der berührende Appell von Günter S. hatte Erfolg: Er bekommt nun wieder Intensivpflege daheim und kann bei seiner Familie in Wagrain in Salzburg sein. Seit einem schweren Skiunfall 2010 ist er querschnittgelähmt und beatmungspflichtig. Ende 2024 verweigerte das Land Salzburg die Finanzierung für die 24-Stunden-Intensivpflege. Erst nach einer Diskussion in der Sendung "Bürgeranwalt" vom 8. März 2025 mit Volksanwalt Bernhard Achitz durfte Günter S. die Klinik verlassen und heimkehren. Die Familie zeigt sich erleichtert, kritisiert aber die fehlende Planungssicherheit: Denn die Pflegebewilligung wurde nur für sechs Monate erteilt.
Mehrmals hat die Sendung "Bürgeranwalt" über Herrn und Frau S. aus Niederösterreich berichtet, die sich seit 45 Jahren um ihre körperlich und geistig behinderte Tochter kümmern. Das Ehepaar wollte diese in einer Wohngemeinschaft in der Nähe unterbringen. Doch weil bestimmte medizinische Unterstützungsleistungen dort nicht erbracht werden können, scheiterte eine Übersiedlung. Volksanwalt Bernhard Achitz forderte von der Behörde mehr Kreativität bei der Unterstützung der Familie. Gibt es nun endlich eine Lösung?