Rechnungshof-Bericht

Kritik an öffentlichem Geld für Social-Media-Accounts

Es soll zwischen den parteilichen und privaten Aktivitäten der Politiker auf ihren Accounts in den Sozialen Netzwerken keine Trennung geben.

Lukas Leitner
Kritik an öffentlichem Geld für Social-Media-Accounts
Der Rechnungshof kritisiert die Arbeit der Regierung in den Sozialen Netzwerken. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Bei vier von fünf Parteien passiert das, was für den Rechnungshof eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich dass Regierungsbüros keine Arbeit für politische Parteien machen sollten. Dabei handelt es sich vor allem um die Social-Media-Aktivitäten der Regierung.

Prüfer empfehlen, dass für die Betreuung der Social-Media-Accounts keine Ressourcen aus öffentlichen Mitteln verwendet werden. Dafür wird auch auf die deutsche Regelung dazu verwiesen.

Wer wurde geprüft?

Geprüft wurden dabei Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Die Grünen), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sowie Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS). Der Zeitraum erstreckte sich von Jänner 2020 bis Juni 2022.

Dabei zeigt sich ein klares Ergebnis. In vier der fünf Fälle wurden die Accounts durch Mitarbeiter der Kabinette oder der Büros der Regierungsmitglieder mitbetreut. Nur bei Haimbuchner (FPÖ) war dies nicht der Fall.

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Rechnungshof nimmt Stellung

"Wenn Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften parteipolitische Accounts mitbetreuen, vermischen sich die Bereiche der Regierungs- und Parteiarbeit", stellte der Rechnungshof also fest. Problematisch wird es dabei für die Transparenz und das Parteiengesetz, "da Personal- und/oder Sachressourcen des Staates genutzt werden und die politische Partei diese Kosten der öffentlichrechtlichen Körperschaft nicht rückerstattet".

In seinem Bericht verweist der Rechnungshof auf die Vorgangsweise in Deutschland. Dort ist das Neutralitätsgebot und das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien in den Leitsätzen für zulässige Öffentlichkeitsarbeit auch für soziale Medien verankert.

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