Kärnten
Krebs zu spät erkannt, Patient tot – kein Schadenersatz
Der Hausarzt hätte schon zwei Monate früher erkennen können, dass sein Patient Lungenkrebs hatte. Nun wurde eine Klage gegen den Mediziner abgewiesen.
Wie viel Prozent an Überlebenschance sind "wesentlich", wie viel "unwesentlich"? Mit dieser Frage musste sich nun der Oberste Gerichtshof auseinandersetzen. Das Höchstgericht ließ sich im Fall eines Kärntner Hausarztes zwar nicht auf eine fixe Prozentformel ein, entschied aber, dass der Mediziner trotz seines Behandlungsfehlers nichts zahlen müsse.
Patient starb 13 Monate nach der Diagnose
Der Hintergrund: Ein Arzt hatte erst zweieinhalb Monate später erkannt, dass sein Patient an Lungenkrebs litt. Wegen dieser Verspätung verschlechterten sich die Chancen auf eine Heilung um etwa fünf Prozent. Dreizehn Monate nach der Diagnose verstarb der Mann, woraufhin sein Nachlass Schadenersatz begehrte.
Hätte der Arzt den aggressiven Tumor gleich erkannt, wäre in Anbetracht dessen Größe mit einer Wahrscheinlichkeit von zehn Prozent noch eine Operation möglich gewesen. Die Chance, dass der Krankheitsverlauf auch bei einer früheren Erkennung gleich gewesen wäre, betrug aber 90 bis 95 Prozent.
Schadenersatz nur bei wesentlichem Einfluss
Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage in erster Instanz ab, denn Schadenersatz gebe es nur, wenn ein Arztfehler die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts "nicht bloß unwesentlich" erhöhe. Dem stimmten auch das Landesgericht Graz und der Oberste Gerichtshof zu. Letzterer betonte, dass in derartigen Fragen im Einzelfall entschieden werden müsse.