6.400 Euro erstritten

Krankmeldung kam 1 Tag zu spät – Mitarbeiter gekündigt

Ein Angestellter ist seinen Job los. Der Mann schickte eine Krankmeldung 24 Stunden zu spät an seine Firma, wurde gekündigt. War das rechtens?

Österreich Heute
Krankmeldung kam 1 Tag zu spät – Mitarbeiter gekündigt
Krankmeldung kam zu spät, Mitarbeiter flog raus.
iStockphoto (Symbolbild)

Die Herbstwelle rauscht durch Österreich, rund 280.000 Arbeitnehmer liegen derzeit laut ÖGK mit Grippe, Corona und anderen Infekten zu Hause krank im Bett. In ganz Österreich liegen 370 Patienten mit Covid-Infektion auf der Normalstation, zehn Menschen liegen auf einer Intensivstation.

Bestätigung zu spät, Mann flog raus

Auch einen Kärntner Angestellten hatte es vor kurzem schwer erwischt, musste seinen Krankenstand sogar noch einmal verlängern. Dabei passierte ihm ein Fehler: Der Kranke schickte die ärztliche Bestätigung erst einen Tag später an seinen Arbeitgeber. Das Unternehmen zeigte keine Gnade, meldete ihren Dienstnehmer sofort ab. Die verspätete Meldung hätte zu einem "unberechtigten vorzeitigen Austritt" des Angestellten geführt, meinte die Firma. Die Arbeiterkammer schaute sich den Fall in Villach an – und half dem entlassenen Mitarbeiter.

AK erstritt 6.400 Euro

Dabei kam heraus, dass der Krankenstand von dem Angestellten gar nicht unterbrochen worden war. "Der Dienstnehmer hatte einen Entschuldigungsgrund, so eine AK-Juristin. "Nämlich die Krankmeldung, die bereits vorlag, aber eben erst einen Tag später dem Dienstgeber übermittelt wurde." Es hätte sich also gar nicht um einen unberechtigten vorzeitigen Austritt handeln können. Der Dienstnehmer bekommt nun dank Arbeiterkammer im Nachhinein 6.400 Euro brutto von der Firma ausbezahlt.

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ÖGK

Besserer Kündigungsschutz gefordert

Es sei höchste Zeit für einen Kündigungsschutz im Krankenstand, erklärt die AK. "Wer krank ist, ist krank", so AK-Präsident Günther Goach in der "Kleinen". "Niemand sollte deshalb um seinen Job fürchten müssen." Die AK fordere die Einführung eines gesetzlichen Kündigungsschutzes im Krankenstand schon seit Jahrzehnten. Arbeiter und Angestellte müssen sich vor Dienstbeginn krank melden.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Kärntner Angestellter wurde gekündigt, weil er seine Krankmeldung einen Tag zu spät einreichte
    • Die Arbeiterkammer half ihm, indem sie nachwies, dass der Krankenstand nicht unterbrochen war, und er erhielt nachträglich 6.400 Euro von seiner ehemaligen Firma; die AK fordert nun einen gesetzlichen Kündigungsschutz im Krankenstand
    red
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