Arbeitsgericht hat entschieden

Kopftuch-Urteil! IGGÖ muss Lehrerin 15.000 € zahlen

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) wurde in erster Instanz verurteilt, weil sie eine ehemalige Lehrerin diskriminiert hatte.

Newsdesk Heute
Kopftuch-Urteil! IGGÖ muss Lehrerin 15.000 € zahlen
Eine muslimische Schülerin vor einer Tafel mit Begriffen aus dem Islam im Islamunterricht. (Symbolbild)
Dwi Anoraganingrum / Action Press / picturedesk.com

Zeliha Ç.war von 2006 bis 2021 bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) tätig. Ab 2009 war sie Religionslehrerin an einer Pflichtschule.

Etwa 7 Jahre später entschied sie sich, im Privatleben das Kopftuch abzulegen. Ab 2017 wollte sie es auch im Klassenzimmer nicht mehr tragen. Das dürfte bei den Fachinspektoren der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) nicht gut angekommen sein. Diese werden eingesetzt, um Lehrende zu kontrollieren.

Für bessere Arbeitsbedingungen wollte sie nach Wien wechseln. Ihr Ansuchen für ein festes Anstellungsverhältnis, das die IGGÖ an die Bildungsdirektion weitergeben muss, soll aber nicht bearbeitet worden sein.

15.000 Euro Schadenersatz

Die Islamlehrerin beschuldigte ihren einstigen Arbeitgeber aufgrund des Kopftuchs ihr die Stelle bei der Stadt Wien verwehrt zu haben. Diesem Vorwurf hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien in erster Instant recht gegeben.

Das Motiv war, "dass die Klägerin nach Ansicht der Fachinspektoren das nach der islamischen Glaubenslehre zur Kopfbedeckung bei einer Frau gebotene Kopftuch nicht, nicht ständig oder nicht ausreichend getragen hat", so das Gericht. Es handele sich um "unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion" und somit ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Die Glaubensgemeinschaft wurde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Die Klägerin forderte rund 60.000 Euro Schadenersatz – dies entspreche ihrem entgangenem Verdienst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tonaufnahme nicht abgespielt

Der ehemalige Präsident und Fachinspektor der IGGÖ, Ibrahim Olgun, sagte als Zeuge auf Nachfrage des Richters, dass es bei einer Frau im Unterricht "dazugehört, dass sie das Kopftuch trägt". Weiters behauptete die Glaubensgemeinschaft, die Klägerin hatte mangelhafte Qualifikationen.

Laut der Klägerin gibt es eine Tonaufnahme, die belegen soll, dass die Ex-Lehrerin durch ihren Fachinspektor unter Druck gesetzt wurde, ein Kopftuch zu tragen. Dieser Mitschnitt wurde jedoch nicht abgespielt, da der Inspektor dem nicht zustimmte. Ç. hatte vor Gericht argumentiert, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht ihrer Auslegung des Islams entspreche. Heute ist sie als Volksschullehrerin tätig.

Das sagt Integrationsministerium

Das Integrationsministerium von Susanne Raab (ÖVP) meldet sich mit einer Stellungnahme ebenfalls zu der Causa zu Wort: "Mädchen und Frauen müssen in Österreich ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können – das ist die Grundvoraussetzung für gelungene Integration. Frauen als islamische Religionslehrerinnen auszuschließen, weil sie kein Kopftuch tragen, widerspricht ganz klar unseren österreichischen Werten, wie der Gleichstellung der Geschlechter."

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