Kärnten

Kopfstoß-Kärntner bedroht Polizisten mit Wurstern

Völlig Grundlos versetzte ein Kärntner einem anderen einen Kopfstoß. Anschließend flüchtete er ins Krankenhaus und verletzte zwei Polizisten.

Leo Stempfl
Zwei der zuvor mit einem Wurfstern bedrohten Polizisten wurden schlussendlich verletzt.
Zwei der zuvor mit einem Wurfstern bedrohten Polizisten wurden schlussendlich verletzt.
Getty Images (Symbolbild)

Am Samstag kurz nach 4 Uhr Früh versetzte ein 32-jähriger Spittaler auf offener Straße im Stadtgebiet von Spittal/Drau, einem 26-jährigen einen Kopfstoß. Sofort nach der Tat flüchtete der 32-Jährige und eine Sofortfahndung nach dem Mann wurde eingeleitet.

Nur 40 Minuten später konnte eine Polizeistreife den Flüchtigen in der Nähe des Krankenhauses antreffen. Sofort bedrohte der Mann die Beamten und forderte diese auf, sofort zu verschwinden. Um seiner Aufforderung Nachdruck zu verleihen, bedrohte er diese mit einem Wurfstern.

Kärntner blieb unbeeindruckt

Aufgrund des vorliegenden strafrechtlich relevanten Verhaltens wurde gegen den Mann die Festnahme ausgesprochen. Unbeeindruckt bedrohte der 32-Jährige die Beamten weiterhin mit dem Wurfstern. Aufgrund des aggressiven Verhaltens setzten die Polizeibeamten den Einsatzpfefferspray ein und konnte so den Mann festnehmen.

Trotzdem wehrte er sich weiterhin heftig, konnte sich losreißen und in den Ambulanzbereich des Krankenhauses flüchten. Unter Einsatz weiterer Streifen konnte der Mann schlussendlich fixiert und die Festnahme vollzogen werden. Bei seiner Festnahme verletzte er zwei Beamte durch Tritte.

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    Nacht endet im Häfn

    Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte noch festgestellt werden, dass der Mann kurz nachdem er den 26-jährigen grundlos verletzt hatte, auf seiner Flucht einen Schranken zum Krankenhausparkplatz beschädigte. Nach Schilderung des Sachverhaltes ordnete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Einlieferung des Mannes in die Justizanstalt Klagenfurt an.

    Er wird wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. Da gegen den Mann ein aufrechtes Waffenverbot besteht, wird er wegen des Besitzes de verbotenen Wurfsterns zusätzlich zu Anzeige gebracht.