Oberösterreich

"Komisch": Firma wirft Frau raus, sie kriegt 5.500 Euro

Die Firma hatte die Rechnung nicht mit der Mitarbeiterin gemacht: Die merkte, dass mit ihrer Kündigung etwas nicht stimmte. Sie wandte sich an die AK.

Tobias Prietzel
Die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Ried im Innkreis verhalf der Betroffenen zu ihrem Recht.
Die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Ried im Innkreis verhalf der Betroffenen zu ihrem Recht.
AKOÖ/Wolfgang Spitzbart

Nach 15 Jahren im Unternehmen im Bezirk Schärding wurde die Frau vergangenen Oktober rausgeworfen. Als sich die Innviertlerin das Schreiben genauer anschaute, wurde sie stutzig: Das Kündigungsdatum kam ihr, wie sie selbst sagt, "komisch" vor.

Die Details: Der Termin war mit 15. Jänner festgelegt. Die gesetzliche Kündigungsfrist ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt aber drei Monate zum Quartalsende. Das wäre in diesen Fall der 31. März gewesen.

Die Beschäftigte aus dem Bezirk Ried schaltete die Arbeiterkammer ein. Diese nahm Kontakt zur Firma auf.

Wie sich herausstellte, gab es keinen Arbeitsvertrag, in dem die Frist anders geregelt gewesen wäre. Das Unternehmen berief sich aber auf eine angebliche Vereinbarung, die jedoch laut AK nie zustande gekommen war.

Irrtum und Entschädigung

Die Rechtsexperten wiesen auf den Irrtum hin und pochten auf eine Entschädigung bis zum tatsächlichen Kündigungstermin. Nach einigem Hin und Her lenkte der ehemalige Arbeitgeber ein.

Man einigte sich auf einen Kompromiss. Die Frau bekam schließlich ohne die Mühen eines Gerichtsverfahrens zu ihrem Recht und zu Geld. Ihr wurden 5.500 Euro nachgezahlt.

Für den oberösterreichischen Arbeiterkammer-Präsidenten Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig es sei, sich nicht alles gefallen zu lassen. "Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten", sagt er.

Kein Geld für Krebskranke

Eine andere Beschäftigte traf das Schicksal besonders hart: Zuerst erkrankte sie an Brustkrebs, dann legte sich die Versicherung quer. Die AK brachte eine Klage ein.

Die Pensionsversicherungsanstalt lenkte in der Folge ein. Die 45-jährige Betroffene erhielt wieder ihr dringend nötiges Rehageld.

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