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Schuldig! Haft und Landesverweis für Dildo-Quälerinnen
Vier Frauen haben eine heute 21-Jährige brutal gequält und sexuell genötigt. Ein Schweizer Gericht hat sie am Donnerstag schuldig gesprochen.
Vier Frauen im Alter zwischen 23 und 29 Jahren müssen vor dem Bezirksgericht Bülach im Kanton Zürich antraben. Es geht um einen eskalierten Racheplan. Zwei Kosovarinnen und die zwei Schweizerinnen mit kosovarischen Wurzeln haben ein heute 21-jähriges Opfer abgepasst, entführt und misshandelt. Dabei soll auch ein Dildo zum Einsatz gekommen sein. Nach der stundenlangen Tortur wurde das Opfer auf einem Parkplatz abgesetzt.
Das Bezirksgericht Bülach hat die vier Frauen der sexuellen Nötigung, Freiheitsberaubung und weiteren Delikten schuldig gesprochen. Die 25-jährige Hauptbeschuldigte wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Die mitbeschuldigte Schwester kassiert 36 Monate, wovon sie 16 Monate absitzen muss. Beide werden zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen.
"Gemeinsam begangen"
Für die vom Opfer angeschwärzte Mutter sprach das Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten aus. Die vierte Mitbeschuldigte kassiert 28 Monate und muss davon 8 Monate absitzen. Alle vier zusammen müssen dem Opfer eine Genugtuung von 25.000 Franken – umgerechnet rund 23.500 Euro – bezahlen. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Für das Gericht handelt es sich um gravierende und nicht alltägliche Strafhandlungen aller vier Beschuldigten. Die Aussagen des Opfers, wie sie in der Anklageschrift beschrieben wurden, seien von den vier Frauen am Prozess bestätigt worden. Die sexuelle Nötigungen sei gemeinsam begangen worden, was für das Opfer besonders erniedrigend gewesen sei. "Die Beschuldigten haben wie eine Bande gehandelt", sagte der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung.
Vorwürfe abgestritten
Die 25-jährige Pflegeassistentin hatte mehr oder weniger alle Vorwürfe abgestritten, war aber von einer Mitbeschuldigten schwer belastet worden. Die Pflegeassistentin sagte, dass das Opfer die sexuellen Handlungen freiwillig gemacht habe. "Sie hat vor uns auch einen Sexfilm nachgespielt und dabei einen Orgasmus gehabt", sagte die Beschuldigte. Auf die Frage des Richters, ob es in ihrem Bekanntenkreis üblich sei, Pornofilme nachzuspielen, sagte sie nur: "Sex ist nicht verboten." Sie sagte auch, wenn es nochmals so wäre, würde sie nicht mehr mitgehen. Ihre Schwester gestand, dass sie den größten Fehler in ihrem Leben gemacht habe: "Ich hoffe, das Opfer verzeiht mir."
Staatsanwalt Hanno Wieser verlangte für die Frauen wegen schwerer Entführung, sexueller Nötigung, Raubes sowie weiterer Delikte Freiheitsstrafen von 33 bis 56 Monate. Das höchste Strafmaß soll die Hauptbeschuldigte erhalten. Die vier Beschuldigten hätten den Entschluss gemeinsam gefasst, um die 21-Jährige zu bestrafen, weil sie die Mutter eines fünfjährigen Knaben fälschlicherweise bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angezeigt hatte.
"Opfer war komplett ausgeliefert"
Man habe zuerst dem Opfer nur eine Lektion erteilen wollen, die Qualen seien später in der Wohnung "nach Lust und Laune vertieft worden". Wieser: "Das Opfer hatte Todesangst und war den Täterinnen komplett ausgeliefert." Die Hauptbeschuldigte habe eine hohe kriminelle Energie gezeigt und sadistisch gehandelt. Die angeschwärzte Mutter habe aus Rache und Selbstjustiz gehandelt.
Der Verteidiger der Hauptbeschuldigten verlangte einen Freispruch. Der Hauptvorwurf, dass die Pflegeassistentin ihr den Dildo in den After gestossen habe, sei mit Wissen und Zustimmung des Opfers geschehen. "Meine Mandantin hat sofort aufgehört, als sie Schmerzen hatte." Für die drei Mitbeschuldigten werden von den Anwälten bedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen gefordert.
Opfer ist traumatisiert
Das Opfer aus dem Kosovo ist traumatisiert und verfolgte den ersten Tag der Verhandlung per Video in einem anderen Saal. Unter der Attacke vom 10. März 2019 leidet die junge Frau psychisch stark. 2019 war sie für einen Monat in einer psychiatrischen Klinik. Sie konnte aus gesundheitlichen Gründen vom Gericht nicht befragt werden.