Szene
Knalleffekt um Teichtmeister – jetzt platzt der Prozess
Der Prozess gegen Florian Teichtmeister am Mittwoch ist geplatzt. Wie das Wiener Straflandesgericht bekannt gibt, ist der Angeklagte erkrankt.
Florian Teichtmeister muss am Mittwoch nicht vor Gericht. Der Termin ist "aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten" geplatzt! Der Angeklagte habe dem Richter glaubhaft machen können, dass er krankheitsbedingt nicht am Prozess hätte teilnehmen können, hieß es aus dem Gericht, wo der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal über die Bühne hätte gehen sollen. Wann der Prozess neu anberaumt wird, ist bisher unklar.
Teichtmeister, für den die Unschuldsvermutung gilt, hätte sich am Mittwoch vor dem Wiener Straflandesgericht wegen des Besitzes von 58.000 Dateien mit der Darstellung von Kindesmissbrauch verantworten müssen. Im Vorfeld hatte sich sein ehemaliger Chef und Burgtheater-Direktor Martin Kušej über die Vorfälle und den angeklagten Ex-Burgschauspieler geäußert. Schon 2021 wurden die ersten Vorwürfe intern bekannt, doch Teichtmeister habe stets beteuert, dass sich die Sache auf "gutem Wege" befinde und die Vorwürfe falsch seien, hieß es. "Es war ein sehr fein gestricktes Lügennetz, auf das ich hereingefallen bin", erklärte Kušej.
Die Vorwürfe gegen den ins Bodenlose gefallenen Bühnenstar wiegen schwer. Laut Polizei-Software soll der 43-Jährige Zehntausende Dateien auf 22 Datenträgern mit Missbrauchsdarstellungen gehortet haben –"Heute" berichtet. Tatsächlich seien es weniger Dateien, wie der zuständige Richter im Zuge der Vorbereitung der Verhandlung herausgefunden haben will. Bei einer Hausdurchsuchung im 2021 hatten Ermittler zwei Smartphones, Laptops, einen PC, 13 Festplatten und eine Holzkiste mit versteckten USB-Sticks, sowie Speicherkarten aus seiner Wohnung beschlagnahmt.
Koks wird keine Rolle spielen
Auch ein Tagebuch mit aufgeschriebenen Gewaltphantasien des Schauspielers soll von Beamten sichergestellt worden sein. Obwohl auch die beträchtliche Menge von 110 Gram Kokain gefunden worden waren, bekam der Künstler dafür keine strafrechtlichen Konsequenzen zu spüren. Grund dafür ist laut Nina Bussek, der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, kein Star-Bonus, sondern der Paragraph 35 des Suchtmittelgesetzes. Gemäß dem Gesetz muss die Behörde nämlich (zumindest vorläufig) die Hände in den Schoß legen und von der Verfolgung absehen, wenn die Straftat "ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch" begangen wurde. Das wäre bei Teichmeister der Fall gewesen.
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