Oberösterreich

Klimakleber nach Pleite vor Gericht – "Machen weiter"

Am Mittwoch standen in Linz erstmals Klima-Kleber vor Gericht. Der Prozess endete enttäuschend für die Aktivisten. Sie wollen trotzdem weitermachen.

Der 35-jährige Klima-Kleber David Sonnenbaum will auch nach dem Urteil weiterhin an Protest-Aktionen teilnehmen.
Der 35-jährige Klima-Kleber David Sonnenbaum will auch nach dem Urteil weiterhin an Protest-Aktionen teilnehmen.
Heute/Letzte Generation/Twitter

Das Landesverwaltungsgericht Linz glich am Mittwochmorgen einer Klimademo. Vor und in dem Gebäude hatten sich unzählige Umweltschützer mit Transparenten versammelt. Der Grund: Erstmals standen Klima-Kleber vor Gericht.

Die vier Aktivisten waren leicht auszumachen: Mit ihren bunten Outfits und Haaren stachen sie aus der Menge heraus. Sichtlich nervös, nahmen sie schließlich einzeln vor zwei Richtern und einer Richterin Platz, erzählten dann von ihrer sehr persönlichen Motivation für die Protestaktionen.

Gemeinsam ist ihnen die Angst vor den Auswirkungen des Klimawandels: "Ich habe so Angst vor der Klimakatastrophe, Dürren, Überschwemmungen oder Krieg. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Ich habe das nur aus der Liebe zum Menschen getan. Ich will niemandem wehtun, sondern helfen", gab Aktivistin (24) Jelena Saf ein emotionales Statement ab.

Auf die Klebe-Aktion habe man nur zurückgegriffen, "weil andere Formen des Protests absolut nichts gebracht haben", sagte die 24-Jährige. "Ich mache das nicht gerne, das ist sowohl für mich als auch die betroffenen Autofahrer sehr unangenehm. Ich hasse das so sehr."

Die junge Frau leugnete erst gar nicht, sich im November 2022 in Linz auf die Straße geklebt zu haben. "Meiner Meinung nach ist das aufgrund der aktuellen Klima-Notlage aber ein legitimer Protest", erklärte Saf. "Wir wollen auch niemanden verletzten, deshalb halten wir immer eine Rettungsgasse offen."

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    Sympathisanten der Aktivisten hatten Plakate dabei. 
    Sympathisanten der Aktivisten hatten Plakate dabei.
    Heute

    Die Anliegen der Aktivisten wurden schließlich vom Gericht abgelehnt. Das habe sie enttäuscht. "Ich werde aber weitermachen, bis die Regierung endlich zeigt, dass sie etwas gegen den Klimawandel tun will", kündigte die Aktivistin an. Ihr steht nun die Zahlung einer 700-Euro-Strafe ins Haus.

    Von einer "innerlichen Wut und Verzweiflung" sprach David Sonnenbaum (35) von der "Letzten Generation". Auch er war an den Protesten im November 2022 beteiligt. "Ich kann nicht mehr zusehen, wie unsere Lebensgrundlagen vernichtet werden", sagte er. Ihm liege der soziale Frieden zu sehr am Herzen. 

    Deshalb habe er sich entschlossen, friedlichen Widerstand gegen den fossilen Alltag zu leisten. "Ich sehe mich in der Verantwortung, zu protestieren", meinte der 35-Jährige.

    Jüngste Aktivistin erst 18 Jahre alt

    Die beiden weiteren Aktivisten sind 18 und 25 Jahre alt. Auch in ihren Statements wurde klar, dass die Proteste nicht als reine Störaktionen gedacht waren, "wir wollen vielmehr etwas bewirken", sagte die Schülerin.

    Und darum ging es in dem Prozess: Die vier Mitglieder der "Letzten Generation" hatten sich im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz auf die Straße geklebt. Die Polizei verhängte wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes" eine Strafe über mehrere hundert Euro.

    Formalfehler sorgte für Scheitern des Einspruchs

    Die Umweltschützer stellten bereits zuvor einen Antrag bei der Polizei die Strafhöhe betreffen. Die Geldbußen wurden schließlich reduziert. Bei der folgenden Verhandlung am Mittwoch ging es aber auch um die Taten an sich.

    Im Raum stand nicht mehr nur die erneute Frage nach der Strafhöhe, sondern auch jene, ob die Proteste gerechtfertigt waren oder nicht. Die Richter lehnten den Einspruch am Mittwoch in beiden Fällen ab. Bitter: Grund war ein Formalfehler.

    "Über die Legitimation der Proteste konnten wir nicht urteilen, da sie nicht Gegenstand der Einspruchsschrift waren. Hätten wir das getan, wäre das Amtsmissbrauch gewesen. Die Strafhöhe wurde bereits geklärt und reduziert", erklärte der vorsitzende Richte. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

    Das Strafausmaß setzt sich aus den einzelnen Delikten zusammen. Pro Übertretung veranschlagte die Polizei zunächst 200 bis 250 Euro. Das wurde nun auf 80 bis 100 Euro reduziert.

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