Gericht entschied

Klima-Kleber: Abtasten von Po und Vulva rechtswidrig

Eine Aktivistin wurde nach einer Protestaktion festgenommen. Sie wollte sich nicht ausziehen, wurde im Intimbereich abgetastet. Sie zog vor Gericht. 

Wien Heute
Klima-Kleber: Abtasten von Po und Vulva rechtswidrig
Aktivistin Laila F. (23, r.) wurde von einer Polizistin abgetastet, sie zog vor Gericht. 
Letzte Generation Österreich

Bei einer Protestaktion im Mai 2023 wurde Klima-Aktivistin Laila F. von der Polizei festgenommen. Laut "Letzte Generation" tastete eine Polizistin bei der Leibesvisitation Vulva und Po der jungen Frau ab. Laila F. zog vor Gericht, legte eine Maßnahmenbeschwerde gegen das Vorgehen der Polizei ein. Am Dienstag wurde der Fall nun am Verwaltungsgericht in Wien verhandelt. "Mir ist es wichtig, dass wir heute klären, ob es angesichts der drohenden Katastrophe wirklich verhältnismäßig ist, friedlich protestierende Menschen in entwürdigende Situationen zu bringen. Solche Situationen sind für uns belastend, aber für die Polizisten genauso", erklärt die 23-Jährige. Bereits im September 2023 urteilte das Verwaltungsgericht, dass Nacktuntersuchungen nach Klimaprotesten nicht verhältnismäßig sind.

Unterhose von Beamtin abgetastet

Laila F. sei nach der Protestaktion von der Polizei aufgefordert worden, "die Unterhose unter die Hüfte hinunterziehen". Als sich die junge Frau weigerte, wurde die Unterhose der jungen Frau von einer Beamtin abgetastet. Die Polizistin erklärte vor Gericht, dass alle Personen im Anhaltezentrum in der Rossauer Lände die Unterwäsche ausziehen müssen. Das stehe so in einer Dienstanweisung. Ob explizit die Besichtigung des "nackten Körpers" laut Dienstanweisung erforderlich wäre, daran erinnerte sie sich nicht.

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    Freiwillige Feuerwehr Wiener Neudorf

    "Befehl, sich völlig auszuziehen"

    "Gewaltfreier Protest ist vielleicht lästig und er mag zu einer Festnahme führen, aber er ist kein Grund, die Menschenwürde zu missachten. Das Verwaltungsgericht ist unserem Argument gefolgt, dass der Befehl, sich völlig auszuziehen, oder das zwangsweise Abtasten des Intimbereiches ohne konkreten Grund rechtswidrig ist", so Anwalt Clemens Lahner, der Laila F. vor Gericht vertrat.

    Verhalten war rechtswidrig

    Die Richterin verkündete nach sechs Stunden Verhandlung dann am Dienstag um 15 Uhr das Urteil: Das Abtasten des Intimbereichs von Laila F. sei rechtswidrig gewesen. Der Spruch ist rechtskräftig. "Obwohl ich große Angst davor habe, nochmal in eine solche Situation zu kommen, gehe ich weiter in den Protest. Ich mache das, weil ich nicht weiter zusehen werde, wie die Regierung unser aller Leben aufs Spiel setzt", kommentierte die Aktivistin (23) das Urteil. Sie sei fest entschlossen, solange friedlichen Widerstand zu leisten, bis mit der Umsetzung der Empfehlungen des Klimarats begonnen werde. 

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      red
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