Niederösterreich
Kleiderordnung in Schule – so kurz darf die Hose sein
Für Wirbel sorgt eine Kleidungsknigge am Gymnasium in Stockerau: So dürfe etwa die Hose nicht zu kurz sein, auch bauchfrei ist ein No-Go.
Anfang des Schuljahres wurde - wie berichtet - eine Kleidungsknigge am Gymnasium in Stockerau verteilt Dabei wird in der "Kleiderordnung" genau festgelegt: "Der Ausschnitt verbirgt den Brustansatz"; "Keine Haube/Kappe während des Unterrichts"; "Dein T-Shirt verdeckt den Bauchnabel"; "Das Oberteil hat keine diskriminierenden Texte und Bilder zu folgenden Themen: Sexismus, Rassismus, Drogen- oder Gewaltverherrlichungen" und "Dein Schuhwerk hat kein Profil, in dem Schmutz oder Nässe haften bleibt".
Kleidung: Schule gibt Regeln vor
Am ersten Schultag bekamen die Schüler die adaptierte Schulordnung in die Hand. Und darin steht, mit welchem Gewand die Schüler nicht zum Unterricht erscheinen dürfen, auch beim Oberteil habe man sich an Vorgaben zu halten: Verboten sind die Themen Sexismus, Rassismus, Drogen- oder Gewaltverherrlichung.
Die "NÖN" berichteten als erste über den Fall, nicht bei allen Eltern und Schülern kam die Kleidungsvorschrift gut an.
Das sagt Direktorin
"Heute" fragte bei Direktorin Claudia Reinsperger nach: "Wir haben uns als Schulgemeinschaft einer Schule, mit rund 1.000 Schüler, im letzten Schuljahr Gedanken zu unserer Hausordnung gemacht und diese in einigen Punkten adaptiert. Die Hausordnung wurde einstimmig im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) beschlossen. Und bis dato denke ich, dass wir alle gemeinsam gut in das neue Schuljahr 2023/24 gestartet sind."
Vorschriften obliegen Schulen selbst
Laut Bildungsdirektion dürfen derartige Vorschriften autonom von den Schulen in Abstimmung mit dem Schulforum (Lehrer, Eltern, Schüler) vereinbart werden.
Welche Kleidungsvorschriften es in anderen Schulen gibt, lesen Sie hier.