Österreich
Mohammed darf nicht pädophil genannt werden
Eine Österreicherin soll den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet haben. Dafür wurde sie verurteilt – zu Recht, wie der EGMR entschied.
2009 hielt die in Wien lebende Frau im Freiheitlichen Bildungsinstitut ("Gesellschaft für Politik, Kultur & Meinungsfreiheit) zwei Seminare zum Thema "Grundlagen des Islam". Dabei kam auch die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha zur Sprache. Diese soll er der Überlieferung nach geheiratet haben, als sie noch ein Kind war.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zitierte die 47-Jährige mit den Worten, Mohammed habe "nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was" und "Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? [...] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?" In Straßburg ging die Frau gegen die Geldstrafe von 480 Euro des Wiener Landesgerichts vor, zu der sie bereits 2011 verurteilt worden war.
Die Angelegenheit ist noch nicht vom Tisch
Durch die Geldstrafe sah sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Doch in Straßburg blitzte sie mit ihrer Argumentation ab. Der Gerichtshof für Menschenrechte stützte das Wiener Urteil, wonach die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Sie habe durch ihre Äußerungen den religiösen Frieden, der in Österreich per Gesetz geschützt ist, bedroht.
Der EGMR stellte weiter fest, "dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt und sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt" hätten.
Noch ist die Angelegenheit aber nicht vom Tisch. Sowohl Österreich als auch die Frau selbst können das Urteil noch anfechten. (red)