Österreich

Klage gegen X-Jam wegen 30 Prozent Stornogebühr

Der Maturareise-Veranstalter X-Jam ist weiterhin unter Beschuss. Nach den Gewalt-Vorwürfen durch Securities klagt nun die Arbeiterkammer.

Christine Ziechert
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Wer von der X-Jam-Reise zurücktritt, muss 30 Prozent Stornogebühr berappen.
Wer von der X-Jam-Reise zurücktritt, muss 30 Prozent Stornogebühr berappen.
DocLX Holding

Die Vorwürfe rund um den Veranstalter X-Jam, der sich auf Maturareisen in Kroatien spezialisiert hat, reißen nicht ab. Wie "Heute" bereits mehrfach berichtete, gibt es gravierende Gewalt- und Belästigungsvorwürfe, u.a. durch Securities. Nun droht X-Jam-Chef Alexander Knechtsberger weiteres Ungemach. Die Arbeiterkammer (AK) hat sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauer angesehen.

Bereits im Jänner 2021 hat die AK gegen die DocLX Travel Events GmbH eine Klage wegen elf rechtswidriger Klauseln eingebracht. Das Verfahren läuft allerdings noch. Beanstandet wurde etwa die Stornogebühr: Wird die Reise bis zum 30. Tag vor dem Antritt storniert, fallen Reisekosten in der Höhe von 30 Prozent an. Für die AK ist diese Klausel rechtswidrig, auch weil Urlauber im Zusammenhang mit den Storno-Bedingungen nicht darüber aufgeklärt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht.

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    Linz AG / fotokerschi.at

    Storno-Gebühr von 30 % ist nicht angemessen

    "Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschal-Reisevertrag zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, sodass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort", erklärt AK-Konsumenten-Experte Martin Goger.

    Außerdem hat im Falle einer Stornierung die Entschädigung für das Unternehmen "angemessen und vertretbar" zu sein. Dies sei bei X-Jam nicht der Fall, so die AK. Überdies weicht die Klausel deutlich von der üblichen Storno-Gebühr in Höhe von zehn Prozent ab.

    "Die Klauseln sind unserer Ansicht nach unzulässig" - Arbeiterkammer-Experte Martin Goger

    Auch die Bearbeitungsgebühren wurden von der AK angefochten: So verrechnet der Reiseanbieter Bearbeitungsgebühren etwa bei Namensänderungen, Umbuchungen und auch (zusätzlich zu den hohen Stornokosten) im Fall von Stornierungen. "Die Klauseln sind unserer Ansicht nach unzulässig. Denn die Bearbeitungsgebühren fallen unabhängig von den Kosten an, die dem Unternehmen tatsächlich entstanden sind. Es wird auch nicht danach differenziert, ob Reisenden ein Verschulden an einer erforderlichen Änderung wie an einer Umbuchung vorzuwerfen ist", so Goger.

    "Sämtliche Vertragsklauseln sind vorab von unseren Juristen geprüft" - X-Jam-Geschäftsführer Thomas Kroupa

    In einer Aussendung reagierte X-Jam-Geschäftsführer Thomas Kroupa nun auf die Vorwürfe: "Selbstverständlich sind sämtliche Vertragsklauseln vorab von unseren Juristen geprüft. Bei gegenständlicher Reise handelt es sich um eine spezielle Eventreise, die mit einer üblichen Pauschalreise nicht vergleichbar ist. Darüber hinaus wurden von der AK Klauseln abgemahnt, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht aufscheinen."

    "Die Klage der AK wurde bereits im Jänner 2021 eingebracht und das Verfahren läuft noch. Es gibt daher noch keine Entscheidung des Gerichts zu diesen, aus Sicht unserer Juristen, haltlosen Vorwürfen", so Kroupa weiter.