Europäische Union

KI-Gesetz: EU verbietet Massenüberwachung wie in China

In der EU gelten zukünftig strengere Regeln für Künstliche Intelligenz. Gewisse Anwendungen sind ganz verboten.

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KI-Gesetz: EU verbietet Massenüberwachung wie in China
Die EU hat sich auf einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt.
Michael Bihlmayer / ChromOrange / picturedesk.com

Die Europäische Union bekommt einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am Dienstag in Brüssel das KI-Gesetz fix beschlossen. Es gilt ab Frühjahr 2026 und soll die Nutzung der Technologien etwa in der Videoüberwachung, Spracherkennung oder bei der Auswertung von Finanzdaten regeln.

Schutz vor Irreführung durch Künstlicher Intelligenz

Vorgesehen ist dann etwa eine Kennzeichnungspflicht: Entwickler sollen mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Töne und Bilder markieren müssen, um Menschen nicht in die Irre zu führen. Experten halten dies wegen der Fülle des Materials allerdings für schwer kontrollierbar.

Für "risikoreiche" Anwendungen sollen in der EU verschärfte Vorschriften gelten, etwa für die Gesichtserkennung an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten. Nötig ist künftig eine richterliche Anordnung. Grundsätzlich verboten wird eine Massenüberwachung mit biometrischen Daten wie in China.

Amnesty International hatte vor dem Hintergrund der kürzlich beschlossenen Reform des EU-Asylrechts davor gewarnt, Gesichtserkennung und andere umstrittene Technologien gegen Migranten und andere Schutzsuchende einzusetzen. Das polizeiliche Identifizieren von Menschen in Echtzeit sei nicht streng genug geregelt, kritisierten auch Europaabgeordnete von SPD und Linken.

Bis das Gesetz im Frühjahr 2026 greift, setzt die Kommission auf freiwillige Absprachen mit den Unternehmen. Kritiker befürchten jedoch, dass die EU-Vorgaben in zwei Jahren bereits wieder veraltet sein könnten.

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