Erfolg vor Gericht

Kellnerin belästigt – Chef muss jetzt 2.000 Euro zahlen

Eine junge Kellnerin wurde sexuell belästigt; ihr Arbeitgeber hat ihr nicht geholfen. Die AK Wien hat jetzt erfolgreich Schadenersatz erreicht.

Wien Heute
Kellnerin belästigt – Chef muss jetzt 2.000 Euro zahlen
Viele Betroffene in der Gastronomie melden Fälle von sexueller Belästigung nicht (Symbolbild).
Getty Images

Die Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz häufen sich. 79% der Frauen und 54 % der Männer haben laut einer Umfrage der Arbeiterkammer in den letzten zwei Jahren sexuelle Belästigung beobachtet oder erlebt. Getan wird seitens des Arbeitgebers leider oft noch immer zu wenig, wie zahlreiche Vorfälle zeigen.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien könnte nun eine starke Signalwirkung haben. Die AK Wien hat erfolgreich 2.000 Euro Schadenersatz für eine junge Frau erreicht, die sexuell belästigt wurde und deren Arbeitgeber ihr nicht geholfen hat.

"Er ist so einer, er macht das öfter"

Die junge Frau arbeitete von November 2018 bis März 2021 als Kellnerin in einem Catering-Betrieb. Ihr direkter Vorgesetzter verhielt sich zwei Mal grob beleidigend. Die Arbeitnehmerin wandte sich schließlich wegen der sexistischen Aussagen an den Stellvertreter ihres Vorgesetzten. Der behauptete, er werde die Personalleiterin informieren, eine Rückmeldung des Arbeitgebers erhielt die Arbeitnehmerin aber nie.

Beim zweiten Vorfall sagte der Stellvertreter gegenüber dem Lebensgefährten der Arbeitnehmerin: "Er ist so einer, lass es, er macht das öfters." Das Unternehmen schuf somit keine Abhilfe und das Opfer musste mit dem Täter weiter zusammenarbeiten.

Arbeitnehmer wollte sich aus der Verantwortung ziehen

Die junge Frau wandte sich an die AK – mit Erfolg: Der Belästiger musste 2.500 Euro Schadenersatz bezahlen. Doch auch das Unternehmen war in erster Instanz zu 2.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, legte aber Berufung ein. Die Begründung seitens des Unternehmens lautetet: Die Arbeitnehmerin hätte die Vorfälle nicht ordnungsgemäß gemeldet.

Das Oberlandesgericht teilte diese Auffassung aber nicht: Wenn die Arbeitnehmerin den Vorfall ihrem Vorgesetzten melde, und das Unternehmen keine Abhilfe schafft, dann ist es ebenfalls zur Verantwortung zu ziehen.

Erfolg: 2.000 Euro Schadenersatz

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun, dass auch der Arbeitgeber 2.000 Euro Schadenersatz leisten musste. "Die gesetzlichen Regelungen müssen besser werden, um Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung zu schützen", sagt AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák. „Wir wollen Schutz, bevor etwas passiert. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein Präventionskonzept gibt."

Schutzkonzept für Gastro-Angestellte in Arbeit

Nachdem die AK Wien in ihrer Arbeitsrechtsberatung eine starke Zunahme von sexueller Belästigung in den vergangenen Jahren verzeichnet hat, finden zwischen AK Wien, Gewerkschaft vida und Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien Gespräche über ein Schutzkonzept statt.

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