Niederösterreich
Kellnerin angemacht – das kostet Gast gebrochene Nase
Wegen zwei heftigen Schlägereien müssen sich drei Angeklagte am Gericht in Korneuburg verantworten.
Prozess wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte am 20. Juni am Landesgericht in Korneuburg: Ein junges Trio (18, 18 und 21 Jahre alt) muss sich vor Gericht wegen zwei Schlägereien verantworten.
Der Erstangeklagte (18, verteidigt von Star-Anwältin Astrid Wagner) war zum Tatzeitpunkt teilweise Jugendlicher, teilweise junger Erwachsener, ist derzeit als Lagerarbeiter beschäftigt. Trotz seines jungen Alters weist sein Strafregister bereits vier Vorstrafen auf. Zuletzt war er zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.
Erste Schlägerei vor dem Festzelt in Jois
Gemeinsam mit Freunden hatte der Erstangeklagte am 28. Mai 2022 ein Fest der Joiser Jugend im Burgenland besucht. Bereits im Festzelt kam es mit Partygästen zu Rangeleien, bis mehrere Personen von der Security-Firma aus dem Festzelt geleitet wurden, darunter der Erstangeklagte.
Im Bereich vor dem Festzelt kam es dann zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppen. Ohne lange zu zögern, soll der 18-Jährige einem Kontrahenten mit der Faust gegen den Kiefer geschlagen haben, das Opfer kam zu Sturz und blieb bewusstlos am Boden liegen. Laut Anklage zog sich das Opfer eine Rissquetschwunde am Hinterkopf zu, eine Schädelprellung, eine Gehirnerschütterung sowie einen Querbruch der hinteren Zahnwand eines Zahns, wobei keine Möglichkeit der Zahnerhaltung bestand und dieser daher operativ entfernt werden musste. Zu den Verletzungen gibt es auch ein medizinisches Gutachten.
Gegen den Kopf getreten
Der Drittangeklagte (21) soll einem Bekannten des Opfers ebenfalls mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dabei kam auch dieser zu Sturz, unbekannte Mittäter sollen noch gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes getreten haben. Das zweite Opfer zog sich Abschürfungen und mehrere Prellungen im Kopfbereich zu.
Nach dem Vorfall in Jois kam es einige Monate später, am 9. Dezember 2022, in Bruck an der Leitha zu einer weiteren heftigen Schlägerei, in der laut Anklage der Erstangeklagte wieder involviert war.
Lokalgast zu Kellnerin: "Du bist so schön"
Ein Gast soll in einem Lokal einer Kellnerin immer wieder anzügliche Bemerkungen gemacht haben, etwa wie "Du bist so schön". Die Kellnerin verständigte daraufhin einen Bekannten, nämlich den Erstangeklagten, sagte ihm, dass ihr ein Gast an der Bar extrem auf die Nerven gehen würde.
Der Erstangeklagte und der Zweitangeklagte, beide 18, stießen zum Lokal, warteten auf den Mann, der die Kellnerin angebaggert hatte, vor der Tür.
Laut Anklage soll der Zweitangeklagte dem alkoholisierten Lokalgast, als dieser das Lokal verließ, einen wuchtigen Stoß gegen den Körper versetzt haben, woraufhin dieser zu Boden fiel. Dann ging alles rasch: Obwohl das Opfer von Alkohol bedient war und wehrlos am Rücken lag, soll der Erstangeklagte dem Opfer einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben, dann soll er noch ein zweites Mal dem Mann seitlich ins Gesicht geschlagen haben. Entwürdigend: Während das Opfer regungslos am Boden lag, soll dieser vom Erstangeklagten noch angespuckt worden sein.
Überwachungskamera hielt Schlägerei fest
Der Vorfall vor dem Lokal wurde durch eine Überwachungskamera festgehalten. Darauf ist laut Anklage zu sehen, wie der Erstangeklagte zwei Mal auf das wehrlose Opfer zuschlägt.
Zudem ist auf dem Video zu sehen, wie die beiden Angeklagten unmittelbar nach der Schlägerei den Tatort verlassen und das sichtbar bewusstlose Opfer einfach am Boden liegend zurücklassen. Das Opfer erlitt durch den Angriff des Angeklagten eine beidseitige Fraktur des Oberkiefers, eine beidseitige Fraktur der Augenhöhlenwand, einen Nasenbeinbruch sowie eine beidseitige Fraktur des Unterkiefers. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.