Wienerin wütend
Keine Rechnung: "Aber GIS schickte mir Mahnung"
Claudia F. (49) meldete sich im Jänner bei der GIS (jetzt OBS) an, erhielt aber keine Rechnung. Nun soll sie 10 % Säumniszuschlag zahlen.
Claudia F. (49) meldete sich im Jänner beim GIS (jetzt ORF-Beitrags Service GmbH) an, "da ich zuvor keine GIS-Gebühr bezahlen musste." Geduldig wartete die Wienerin auf die Zahlungsaufforderung bzw. die Vorschreibung für das heurige Jahr – doch es kam nichts.
Bis zum 29. Februar: Da flatterte der Angestellten plötzlich eine Zahlungserinnerung mit 10 Prozent Säumniszuschlag ins Haus. Statt 183,60 Euro sollte Claudia F. plötzlich nun 201,96 Euro zahlen: "Ich habe ganz bestimmt keine Vorschreibung erhalten, da ich auf den Erlagschein bereits gewartet habe, um überweisen zu können", ärgert sich die 49-Jährige.
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Drängen auf SEPA-Lastschrift
Die Wienerin wandte sich daher per E-Mail an den OBS, erhielt aber keine Antwort. Also versuchte es Claudia F. telefonisch: "Eine Dame hat mir gesagt, dass das öfter passiert ist, dass eine Zahlungserinnerung statt einer Rechnung verschickt wurde und wollte – 'um das in Zukunft zu verhindern' – auf SEPA-Lastschrift umstellen."
Da dies für die 49-Jährige aber nicht infrage kommt, wurde sie zu einer Kollegin verbunden: "Nach langem Hin und Her und x-ten Hinweisen, dass ich auf SEPA-Lastschrift umstellen soll, wurde mir gesagt, dass sie – weil ich noch 'unbescholten' bin – den Säumniszuschlag ausbuchen. Sie meinte, dass die Rechnung wohl am Postweg verloren ging, was ich eigenartig finde, da sonst jeder Brief ankommt", berichtet Claudia F.
Säumniszuschlag wurde erlassen
Auf "Heute"-Nachfrage erklärt OBS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck: "Nach Durchsicht der Unterlagen wurde die Zahlungsaufforderung vom 10. Jänner 2024 per Post mit einer Zahlungsfrist bis 1. Februar versendet. Von Seite OBS und Druckdienstleister kann lückenlos dokumentiert und bestätigt werden, dass die Versendung fristgerecht durchgeführt wurde. Aus welchem Grund diese bei Frau F. nicht angekommen ist, kann OBS-seitig nicht festgestellt werden."
Und weiter: "Da kein Zahlungseingang verzeichnet werden konnte, wurde am 29. Februar eine Zahlungserinnerung mit Säumniszuschlag und einer Zahlungsfrist bis 22. März erstellt und per Post versendet." Damit Beitragspflichtigen bei nicht fristgerechter Zahlung keine zusätzlichen Kosten entstehen, empfiehlt Hirschbeck eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift.