Stellungnahme des BFA
Keine Gnade – Bräutigam wurde blitzschnell abgeschoben
Am Dienstag ging es blitzschnell: Hamza U. (26) wurde abgeschoben. Der Kurde wurde erst kürzlich am Hochzeitstag festgenommen, in Schubhaft gesteckt.
Der Fall einer Festnahme im Zuge einer Hochzeit im Schloss Vösendorf am Samstag schlug hohe Wellen. Ein 26-jähriger Türke wurde während seiner standesamtlichen Hochzeit festgenommen und abgeführt, noch bevor er die Unterschrift unter den Ehevertrag setzen konnte. Alles passierte vor den Augen der Braut, dem Standesbeamten und den anwesenden Hochzeitsgästen. Die Szenerie wurde mittels Video festgehalten.
Mit Stand 18 Uhr am Dienstag wird die Abschiebung des Mannes laut "Heute"-Infos vollstreckt.
Im Video: Die Festnahme durch Beamte der Fremdenpolizei
Frau kämpft für ihren Verlobten
Völlig aufgelöst zeigt sich die Verlobte des Mannes im "Heute"-Talk. "Der Staat hat mir meine Rechte genommen", sagt die gebürtige Deutsche. Der Anwalt des Mannes argumentiert, dass die Amtshandlung der Fremdenpolizei "nicht verhältnismäßig" gewesen sei. Es gäbe Grundprinzipien des Anstands, welche nicht so einfach verletzt werden dürfen. Man habe mit der Festnahme an der Hochzeit, ein "einmaliges Lebensereignis entwertet" und "mit Füßen getreten".
Türke erhielt negativen Asylbescheid
Anders sieht das freilich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das sich angesichts der medialen Berichterstattung zu einer Aussendung gezwungen sieht – eine "sachliche" Darstellung sei im Interesse der Öffentlichkeit. In der Mitteilung hält das BFA fest, dass der im März 2022 gestellte Asylantrag des 26-Jährigen zwölf Monate später einen "vollinhaltlich negativen Bescheid" zur Folge hatte. Im Falle der Rückkehr in sein Heimatland drohe dem Mann keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, so die Argumentation der Behörde.
Der Betroffene brachte Beschwerde gegen den Bescheid ein. "Die Entscheidungen des BFA unterliegen bei Beschwerdeerhebung der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das – wie jedes Gericht – unabhängig, weisungsfrei und völlig eigenständig entscheidet. Im Fall von Herrn U. kam das BVwG ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Herrn U. keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Die Beschwerde wurde daher im Juli 2023 abgewiesen", teilt das BFA mit.
Höchstgericht kippte Urteil nicht
Doch auch damit war der Rechtsstreit in dieser Causa noch nicht zu Ende. In bestimmten Fällen gibt es noch weitere Überprüfungsmöglichkeiten durch die ebenfalls unabhängigen Höchstgerichte (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof). Herr U. erhob gegen die abweisende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, der in der Folge die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof abtrat. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision im Dezember 2023 schließlich zurück.
Die Fremdenpolizei habe gerichtliche Entscheidungen umzusetzen, sobald diese rechtskräftig geworden sind. Im konkreten Fall sei die Frist für die freiwillige Ausreise verstrichen, weswegen die zwangsweise Rückführung in die Wege geleitet worden sei.
13 Festnahmeversuche vereitelt
Zudem habe der Türke insgesamt 13 Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt. "Herr U. ist, trotz der Durchführbarkeit der asylrechtlichen Entscheidung bzw. auch nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens im Bundesgebiet verblieben, hat bereits dreizehn Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt und ist seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen." Weil dem BFA der Hochzeitstermin des Genannten bekannt wurde, wurde die Festnahme als "einzige Möglichkeit" der Vollziehung einer Festnahme in Betracht gezogen, verteidigt sich nun das BFA. Bereits am Dienstag wurde der junge Bräutigam laut "Heute"-Informationen abgeschoben.