Wien

So hoch ist die Strafe, wenn FFP2-Maske in Öffis fehlt

Ab 25. Jänner müssen alle Fahrgäste in den Öffis eine FFP2-Maske tragen. Die Tragepflicht wird kontrolliert, bei Verstößen drohen Strafen.

André Wilding
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FFP2-Maskenpflicht in den Öffis
FFP2-Maskenpflicht in den Öffis
picturedesk.com (Symbolbild)

Das Coronavirus breitet sich in Österreich nach wie vor aus. Alleine in den letzten 24 Stunden hat es österreichweit wieder über 1.400 Neuinfektionen und 77 Todesfälle gegeben. Um die Ausbreitung des Virus im Land stoppen zu können, hat die Bundesregierung den Lockdown bis 8. Februar verlängert und die Maßnahmen verschärft.

So wird die generelle Abstandsregel von 1 Meter auf 2 Meter erhöht, die Schulen bleiben zu, Gastronomie und Tourismus werden frühestens im März öffnen. Neben dem Handel wird es dabei auch eine FFP2-Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln geben. Und diese Tragepflicht wird auch überprüft.

"Die generelle Maskenpflicht gibt es in den Öffis bereits seit der Pandemie", erklärt Wiener-Linien-Sprecher Daniel Amann im Gespräch mit "Heute". Und laut Amann funktioniere das Tragen einer Maske in U-Bahnen, Bims und Bussen in Zeiten der Corona-Krise "sehr gut". Es gebe natürlich auch immer wieder "Ausnahmen", doch im Allgemein zeigt man sich mit der Tragepflicht bisher zufrieden.

Masken-Kontrolle in Öffis

Ab 25. Jänner wird sich die Maskenpflicht in den Öffis aber verändert. Ab diesem Tag müssen Fahrgäste nämlich eine FFP2-Maske tragen, die dichter und enger am Gesicht anliegt und somit besser vor einer möglichen Infektion schützen soll. Daniel Amann stellt gegenüber "Heute" klar, dass die Einhaltung der Tragepflicht natürlich überprüft werde, man warte aber derzeit noch auf die diesbezügliche Verordnung und Details.

Laut dem Sprecher der Wiener Linien werden auch die Kontrolleure in den Öffis eine FFP2-Maske tragen und die Vorschrift in U-Bahnen und Co. überprüfen. Die knapp 330 Sicherheits- und Servicemitarbeiter werden dabei entsprechend geschult und die Fahrgäste bei Verstößen gegen die Tragepflicht ansprechen.

"Die betreffenden Personen werden auf die Tragepflicht hingewiesen und darum gebeten, eine FFP2-Maske aufzusetzen", so Amann. Sollten sich Fahrgäste allerdings weigern, eine entsprechende Maske zu tragen, gebe es zwei Möglichkeiten: "Die Weiterfahrt kann untersagt oder eine Geldstrafe verhängt werden". Die Rede ist dabei von einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro.

Fahrzeug-Lenker, die in einem eigenen Raum sitzen (wie etwa U-Bahn-Fahrer) müssen am Platz selbst übrigens keine FFP2-Maske tragen, da sie zu den Fahrgästen keinen direkten Kontakt haben. Sollten sie aber ihren Arbeitsplatz verlassen, müssen sie eine Maske aufsetzen. Laut Daniel Amann werden allen circa 8.700 Mitarbeitern der Wiener Linien FFP2-Masken zu Verfügung gestellt.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com