Österreich
"Schwein": Kein Verfahren gegen Wut-Bürgermeister
Jener Bürgermeister aus Oslip, der im Vorfeld der Landtagswahl im Burgenland einen Gemeinderat als "Arschloch" und als "Schwein" bezeichnet hat, muss sich nicht vor Gericht verantworten.
Kein gerichtliches Nachspiel in Oslip! Weil es keinen Hinweis auf ein strafbare Handlung gebe, wird die Staatsanwaltschaft Eisenstadt kein Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Stefan Bubich (ÖVP) einleiten.
Auch der Straftatbestand der Beleidigung sei nicht erfüllt. Denn die Beschimpfung sei nicht in einem größeren Personenkreis öffentlich gemacht worden. Bubich hatte den Lokalpolitiker Franz Schneider (SPÖ) in einem Brieg wüst beschimpft, ihn als "Arschloch" und "Schwein" bezeichnet.
In einem weiteren Schreiben an Schneider entschuldigte sich Bubich für seine Wortwahl. Schneider lehnte die Entschuldigung allerdings entrüstet ab.